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15. Jan. 2024

Eurex

Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Eurex-Rundschreiben 003/24 Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

1.  Einführung

Eurex Deutschland ist verpflichtet, jährlich eine „Due Diligence“-Prüfung ihrer Handelsteilnehmer durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese die für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme geltenden Bedingungen erfüllen.

Die geltenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2017/584 der Kommission vom 14. Juli 2016, zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, dargelegt.

Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 verpflichtet Handelsplätze, Bedingungen für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme durch ihre Mitglieder festzulegen und die „Due Diligence“ ihrer Mitglieder jährlich gegen diese Bedingungen zu bewerten. Diese Bedingungen wurden in die Börsenordnung für die Eurex Deutschland aufgenommen.

Darüber hinaus soll die „Due Diligence“-Prüfung die Einhaltung des § 51 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland, der die Anforderungen an die Nutzung von Endeingabegeräten außerhalb der registrierten Lokationen des zugelassenen Unternehmens regelt, bestätigen.

Sie finden die Börsenordnung für die Eurex Deutschland auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Pfad:

Rules & Regs > Eurex Regelwerke > Börsenordnung

Hintergrundinformationen und der Zeitplan für die "Due Diligence"-Prüfung für das Jahr 2023 sind auch auf der entsprechenden Support-Seite unter dem folgenden Link verfügbar (nur in Englisch):

Support > Readiness for projects > Annual Eurex Deutschland Trading Participant due diligence

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland müssen das „Due Diligence Statement“ bis spätestens 9. Februar 2024 ausgefüllt eingereicht haben.

Das „Due Diligence Statement“ kann hier aufgerufen werden (nur in Englisch).

Zentrale Koordinatoren werden gebeten, die Daten zu ihrem Unternehmen und ihre persönliche PIN einzugeben sowie die entsprechenden Eingabefelder auszufüllen und das „Due Diligence Statement“ abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die dem Zentralen Koordinator zugesandte PIN dieselbe ist, welche auch zur Abgabe des „Readiness Statement“ verwendet wurde.

Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr verfügbar oder keine erhalten haben, nehmen Sie bitte mit Ihrem Key Account Manager Kontakt auf.

Wenn Sie Fragen zum „Due Diligence Statement“ haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@eurex.com.

3.  Details der regulatorischen Bestimmungen

Die jährliche Prüfung der „Due Diligence“ durch Eurex Deutschland bezieht sich auf die Prüfperiode von Januar 2023 bis Dezember 2023 und umfasst die folgenden Bereiche:

  • Zulassungskriterien festgelegt in der Börsenordnung für die Eurex Deutschland, Abschnitt IV (Handelsteilnehmer) und Abschnitt X (Zugang zur Börsen-EDV)
  • Zulassungskriterien festgelegt in Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 („Due Diligence“ der Mitglieder von Handelsplätzen)
  • Anforderungen im Zusammenhang mit dem angemessenen Testen des Handelssystems, des Handelsalgorithmus oder Handelsstrategie der Mitglieder gemäß Artikel 9 der Delegierten Verordnung 2017/584 (Konformitätstests)
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen festgelegt in der Delegierten Verordnung 2017/589 der Kommission vom 19. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die algorithmischen Handel betreiben
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen in Zusammenhang mit dem angemessenen Testen der Algorithmen durch die Handelsteilnehmer zur Vermeidung marktstörender Handelsbedingungen gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung 2017/584
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen im Zusammenhang mit den Vorgaben zur Nutzung von Endeingabegeräten außerhalb der registrierten Lokationen des zugelassenen Unternehmens gemäß § 51 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland.


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Zielgruppen:

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Key Account Manager Trading oder client.services@eurex.com

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Melanie Dannheimer


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