FX

Optionen auf USD/JPY-Futures (UYCO)

  • Währung
    JPY
  • Produkt-ISIN
    DE000A26R0Z7
  • Basiswert-ISIN
    DE000A160WY6

Preise/Quotes

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Kontraktgrößen

 
1 FX-futures-Kontrakt. 

Die Basiswährung ist jeweils die zuerst genannte Währung des entsprechenden Währungspaares und die zweitgenannte Währung ist die Quotierungswährung. Eine FX-Option wird in der jeweiligen Quotierungswährung gehandelt.


Erfüllung

Die Ausübung einer Option auf einen FX Futures-Kontrakt resultiert für den Käufer sowie für den zugeteilten Verkäufer in einer entsprechenden FX Futures-Position. Die Position wird auf der Grundlage des vereinbarten Ausübungspreises im Anschluss an die Post-Trading Full-Periode des Ausübungstages eröffnet.


Preisermittlung und Minimale Preisveränderung

Die Preisermittlung erfolgt als Dezimalzahl auf fünf Nachkommastellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,00001, dies entspricht einem Wert von einer Einheiten der Quotierungswährung des jeweiligen FX-Futures-Kontrakts.

Für FX-Optionen mit Japanischen Yen als Quotierungswährung erfolgt die Preisermittlung als Dezimalzahl auf drei Nachkommastellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,001, dies entspricht einem Wert von 100 Einheiten der Quotierungswährung des jeweiligen FX-Futures-Kontrakts..


Laufzeiten

Bis zu 12 Monaten: Die zwölf nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate.  


Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag ist der zweite Freitag des jeweiligen Verfallmonats. Handelsschluss für die auslaufenden FX-Optionsserien am letzten Handelstag ist um 15:00 Uhr MEZ. 


Täglicher Abrechnungspreis

Der zugrunde liegende Referenzpreis für FX-Optionskontrakte ist der tägliche Abrechnungspreis der entsprechenden FX-Futures-Serie.

Ergänzende Details entnehmen Sie den Clearing-Bedingungen.


Schlussabrechnungspreis

Der finale Abrechnungspreis der entsprechenden verfallenden FX-Futures-Serie wird zugrunde gelegt.


Ausübung

European-style; Ausübungen sind nur am Schlussabrechnungstag einer Optionsserie bis zum Ende der Post-Trading Full-Periode (16:00 Uhr MEZ) möglich.


Ausübungspreise

FX-Optionsserien mit Laufzeiten bis zu 6 Monaten können Ausübungspreise von 0,00250 Einheiten der Quotierungswährung aufweisen und 0,00500 Einheiten der Quotierungswährung für FX-Optionsserien mit Laufzeiten von über 6 Monaten.

FX-Optionsserien mit Japanischen Yen als Quotierungswährung und Laufzeiten bis zu 6 Monaten können Ausübungspreise mit Preisabstufungen von 0,250 Einheiten der Quotierungswährung aufweisen und 0,500 Einheiten der Quotierungswährung für Laufzeiten von mehr als 6 Monaten.


Anzahl der Ausübungspreise

Bei Einführung der Optionen stehen für jeden Call und Put für jede Fälligkeit mindestens 21 Ausübungspreise zur Verfügung. Davon sind zehn Ausübungspreise im Geld (in-the-money), ein Ausübungspreis am Geld (at-the-money), und zehn Ausübungspreise aus dem Geld (out-of-the-money).  


Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 1 Kontrakt

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
00:55 01:00 23:00 23:05
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
00:55 01:00 15:00 16:00

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-, M- und P-Konten) USD 0,30 pro Kontrakt
Ausübung von Optionen USD 0,30 pro Kontrakt
Zuteilung von Optionen USD 0,30 pro Kontrakt

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.