Varianz-Futures

EURO STOXX 50® Varianz-Futures (EVAR)

  • Bloomberg L.P.
    VETA <INDEX> GO
  • Refinitiv
    <0#EVAR:>
  • Währung
    EUR
  • Produkt-ISIN
    DE000A11Q8E3

Preise/Quotes

Price Chart

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Statistik

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Spezifikationen

Kontraktspezifikationen

Varianz-Futures replizieren den Zahlungsstrom eines Variance Swap. Die Einmalzahlung des Variance Swap am Ende der Laufzeit wird ersetzt durch die täglichen Abrechnungen eines Varianz-Futures-Kontrakts
während der Haltedauer des Kontrakts. Wie der Variance Swap werden Varianz-Futures in nominalem Vega zu Preisen in Volatilität gehandelt. Nominales Vega steht für eine bestimmte Menge Risiko, ausgedrückt in Euro. Volatilität ist die annualisierte, erwartete durchschnittliche Schwankung eines Basiswerts bis zum Ende der Laufzeit des Kontraktmonats. Die Volatilität wird in Prozentpunkten ausgedrückt.


Basiswert

Künftige durchschnittliche Kursschwankung ("Varianz") des EURO STOXX 50® Index.


Kontraktwert

EUR 1 pro Varianz-Futures-Punkt.

 

Erfüllung

Erfüllung durch Barausgleich, fällig am ersten Börsentag nach dem Schlussabrechnungstag.

 

Preisberechnung und minimale Preisveränderung

Die Preisberechnung erfolgt in Varianz-Futures-Punkten auf vier Dezimalstellen. Die minimale Preisveränderung beträgt 0,0001 Punkte; dies entspricht einem Wert von EUR 0,0001.


Handel und Ordereingaben

Der börsliche Handel in Varianz-Futures findet in nominalem Vega zu Preisen in Volatilität statt.
Eingaben mittels des Block Trade Service werden in Varianz-Futures-Kontrakten zu finalen Varianz-Futures-Preisen getätigt.

Die Mindestordergröße beträgt 1 nominales Vega; die minimale Preisveränderung beträgt 0,05 Prozentpunkte in Volatilität.

Nach dem Geschäftsabschluss wird nominales Vega in eine Anzahl an Varianz-Futures-Kontrakten umgerechnet und auf den nächsten ganzen Kontrakt gerundet, mindestens auf einen Kontrakt.
Ebenso wird die Volatilität in einen Varianz-Futures-Preis umgerechnet.

Die zu den Umrechnungen verwendeten Formeln und Konvertierungsparameter finden Sie hier.

 

Laufzeiten

Bis zu 24 Monaten: Die drei nächsten aufeinander folgenden Kalendermonate, die drei darauf folgenden Quartalsmonate aus dem Zyklus März, Juni, September und Dezember sowie die zwei darauf folgenden Halbjahresmonate aus dem Zyklus Juni und Dezember.

 

Handelszeiten

Pre-Trading-PeriodeFortlaufender HandelPost-Trading Full-PeriodeBlock Trade Service-Zeiten
07:00-08:5009:00-17:3018:30-22:0009:00-21:00


Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag

Letzter Handelstag ist der Börsentag vor dem Schlussabrechnungstag. Schlussabrechnungstag ist der dritte Freitag eines jeweiligen Fälligkeitsmonats, sofern dieser ein Börsentag ist, andernfalls der davor liegende Börsentag. Handelsschluss für die fälligen Futures am letzten Handelstag ist 17:30 Uhr MEZ. Am Schlussabrechnungstag eines jeweiligen Fälligkeitsmonats findet kein Handel statt.

 

Täglicher Abrechnungspreis

Der tägliche Abrechnungspreis wird durch die Umrechnung von Volatilität in den Varianz-Futures-Preis anhand verschiedener Formeln ermittelt.

Die zu den Umrechnungen verwendeten Formeln und Konvertierungsparameter finden Sie hier.

 

Schlussabrechnungspreis

Die Festlegung des Schlussabrechnungspreises erfolgt durch Eurex am Schlussabrechnungstag. Maßgebend für die Berechnung der finalen realisierten Varianz ist der Durchschnittswert der EURO STOXX 50® Index-Berechnungen in der Zeit von 11:50 Uhr MEZ bis 12:00 Uhr MEZ.


Postionslimit

Ein Clearing-Mitglied sollte nicht mehr als EUR 10 Millionen an nominalem Vega halten. Dieses Limit bezieht sich auf alle Verfallmonate zusammengenommen. Das Positionslimit berechnet sich aus der Summe aller
Nettopositionen aller Verfallmonate. Somit werden verschiedene Verfallmonate nicht gegeneinander aufgerechnet.


Block Trades

Zulassung zum Eurex Block Trade Service mit einer Minimum Block Trade Size von: 1 Kontrakt

Market-Making-Parameter

Alle Quotierungs-Parameter im Überblick

  • Quotierungszeitraum
  • Laufzeitbereich
  • Spread-Klasse & Maximum Spread
  • Mindestquotierungsgröße
Liquidity Provider schemes

Mistrade-Parameter

Einen Überblick der Mistrage Ranges von Futures und Optionen sowie weitere Informationen über das Verhalten kurz vor Fälligkeits- und Verfallterminen und in extremen Marktsituationen (stressed markets) finden Sie in nachfolgendem File zum Download.
 

Mistrade Ranges

Crossing-Parameter

(Sektion 2.6 Eurex Handelsbedingungen)

(1) Aufträge und Quotes, die dasselbe Instrument oder kombinierte Instrument betreffen, dürfen, wenn sie sich sofort ausführbar gegenüberstünden, weder wissentlich von einem Börsenteilnehmer (Cross-Trade) noch nach vorheriger Absprache von zwei unterschiedlichen Börsenteilnehmern (Pre-Arranged-Trade) eingegeben werden, es sei denn, die Voraussetzungen nach Absatz 3 sind erfüllt. Dies gilt auch für die Eingabe von Aufträgen als Teil eines Quotes.

(2) Ein Börsenteilnehmer kann eine schriftliche Darstellung seiner internen wie auch externen technischen Anbindungsstruktur an das EDV-System der Eurex Deutschland der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland übermitteln, aufgrund derer entschieden wird, ob die Voraussetzungen der Wissentlichkeit gemäß Absatz 1 bei einem Börsenteilnehmer im konkreten Fall vorliegen. Die Einzelheiten der Anforderungen der Darstellung der Anbindungsstruktur gemäß Satz 1 werden von der Handelsüberwachungsstelle der Eurex Deutschland im Einvernehmen mit der Geschäftsführung der Eurex Deutschland bestimmt; die Anforderungen sind zu veröffentlichen.

(3) Ein Cross-Trade oder ein Pre-Arranged-Trade ist zulässig, wenn einer der am Cross-Trade oder Pre-Arranged Trade Beteiligten vor der Eingabe seines Auftrags oder Quotes im EDV-System der Eurex Deutschland ankündigt, eine entsprechende Anzahl an Kontrakten als Cross-Trade oder Pre-Arranged-Trade im Orderbuch ausführen zu wollen („Cross-Request“). Der den Cross- oder Pre-Arranged-Trade herbeiführende Auftrag oder Quote muss dabei frühestens eine Sekunde und spätestens 61 Sekunden bei Geldmarkt-Futures-Kontrakten, Fixed-Income-FuturesKontrakten, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakten und Optionen auf FixedIncome-Futures-Kontrakten bzw. spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures- und Optionskontrakten, nach der Eingabe des Cross-Requests eingegeben werden. Der kaufende Börsenteilnehmer ist für die Einhaltung der Eingaben des Cross-Requests verantwortlich. Die Eingabe eines Cross-Request, ohne anschließend den entsprechenden Auftrag oder Quote einzugeben, ist nicht zulässig.

(4) Die Absätze 1 und 3 finden keine Anwendung auf Geschäfte, die während des Ausgleichsprozesses in einer Auktion (Ziffer 1. 4 Abs. 2 und Abs. 3) zustande kommen.

(5) Absatz 1 findet entsprechende Anwendung auf sonstige Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Vorschrift darstellen.

Handelszeiten

Normaler Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:50 17:30 18:30 22:00
Letzter Handelstag
Pre-Trading Trading Post-Trading
Full Late1 Late2 Restricted
07:30 08:50 17:30

Transaktionsentgelte

Entgeltart Entgelt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (A-Konten) EUR 0,30 pro Kontrakt
Börsliche Transaktionen: Standard-Entgelt (M- und P-Konten) EUR 0,20 pro Kontrakt
Positionsübertragung mit Geldtransfer EUR 7,50 pro Transaktion

Orderbuch

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Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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