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06. Feb. 2013

Eurex

US-Finanzministerium nimmt Eurex Exchange in die „Qualified Board or Exchange“-Liste auf

US-Teilnehmer können die 60/40-Regelung nach amerikanischem Steuerrecht in Anspruch nehmen

Die internationale Terminbörse Eurex Exchange hat heute angekündigt, dass das US-Finanzministerium einen Steuererlass (Revenue Ruling) veröffentlichen wird, in dem Eurex als „Qualified Board or Exchange“ im Sinne von Section 1256 des amerikanischen Bundessteuergesetzes (Internal Revenue Code) geführt wird. Dieser Erlass gilt für alle am oder nach dem 1. März 2013 abgeschlossenen Kontrakte. Dadurch profitieren US-Teilnehmer ab diesem Zeitpunkt bei Transaktionen an Eurex Exchange von der so genannten 60/40-Regelung, die für Geschäfte an anderen US-Terminbörsen bereits angewendet wird.

Diese steuerrechtliche Regelung gilt nur für US-Personen und ermöglicht es ihnen, 60 Prozent ihrer Gewinne oder Verluste aus Eurex-Transaktionen als Long-term Capital Gains/Losses (für die ein niedrigerer Steuersatz gilt) und 40% als Short-term Capital Gains/Losses geltend zu machen.

„Wir freuen uns sehr über diese Entscheidung des US-Finanzministeriums, die für US-Personen zu erheblichen Einsparungen beim Handel auf Eurex führen dürften und damit zusätzliche Liquidität an unsere Märkte bringen wird“, so Michael Peters, Mitglied des Eurex-Vorstands.

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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