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12. Dez. 2014

Eurex

Änderung der Börsenordnung für die Eurex Deutschland und die Eurex Zürich

Der Börsenrat der Eurex Deutschland und der Verwaltungsrat der Eurex Zürich AG haben in ihren Sitzungen am 14. November 2014 bzw. am 10. Dezember 2014 beschlossen, die Börsenordnung für die Eurex Deutschland und die Eurex Zürich mit Wirkung zum 15. Dezember 2014 zu ändern.

Mit der Änderung wird die Informationspflicht des Clearing-Mitglieds im Hinblick auf die Verwendung des Stop Button aus § 42 Abs. 3, erster Unterabsatz, Nichteinhaltung von sonstigen Auflagen („Stop-Button“) („Informationspflicht“) der Börsenordnung für die Eurex Deutschland und die Eurex Zürich abgeschafft.

Diese Änderung wurde vorgenommen, da die Informationspflicht nicht zwingend erforderlich ist und da mit der Abschaffung der Informationspflicht Börsenteilnehmer (Clearing-Mitglieder) administrativ entlastet werden können.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.