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05. März 2015

Eurex Clearing

Änderung der Clearing-Bedingungen

Dieses Rundschreiben enthält Informationen zu Änderungen der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) in den folgenden Bereichen:

  1. Einzug von Entgelten in Geschäftsbankgeld
  2. Klarstellung zum Recht des Clearing-Mitglieds zur Aufrechnung (Rechnungslegungsstandard IAS 32)
  3. Transaktions- und Positionsübertragungen bei Eurex-Transaktionen
  4. Festlegung des Schlussabrechnungspreises für Futures-Kontrakte

Die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben angehängt.

Alle Änderungen treten am 30. März 2015 in Kraft.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.