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09. Dez. 2015

Eurex

Änderung der Marktintegritätsklausel

Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland und die Geschäftsleitung der Eurex Zürich haben gegenüber dem Börsenrat der Eurex Deutschland und dem Verwaltungsrat der Eurex Zürich eine Erweiterung der Marktintegritätsklausel (§ 17 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland und Eurex Zürich AG) angeregt, um eine höhere Transparenz und Rechtssicherheit zu erreichen und um die Anwendung der Regelung durch die Handelsteilnehmer zu vereinfachen.

Die entsprechende Änderung wurden vom Börsenrat der Eurex Deutschland und vom Verwaltungsrat der Eurex Zürich beschlossen und gilt seit dem 16. November 2015.

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.