Der Festgelegte Multiplikator definiert den maximalen Margin-Betrag, den ein Clearing-Mitglied im Rahmen des Individual-Clearingmodells (ICM) von seinem ICM-Kunden fordern und als Segregierte Margin an Eurex Clearing übertragen kann.
Artikel 39(6) EMIR fordert für Modelle der individuellen Kundensegregation, dass jedwede überschüssige Margin-Leistung über die anwendbare Margin-Anforderung hinaus auch zum Zentralen Kontrahenten (CCP) übertragen werden muss.
Da der Festgelegten Multiplikator zu einer Beschränkung des Gesamtbetrags der Segregierten Margin, der an Eurex Clearing zu übertragen ist, führen kann, wird er mit Wirkung zum 16. Juni 2014 abgeschafft.
Die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG sowie die Änderungen der Clearing-Vereinbarungen wie vom Vorstand der Eurex Clearing AG beschlossen, sind diesem Rundschreiben beigefügt.
Alle Änderungen treten am 16. Juni 2014 in Kraft.