Zur Vorbereitung der geplanten Erweiterung der Clearing-Services um die folgenden Produkte sind Änderungen der Clearing-Bedingungen der der Eurex Clearing AG erforderlich:
- GMEX IRS Constant Maturity Futures mit Laufzeiten („Tenors”) von zwei bis 30 Jahren
Die Konsultation zu den geplanten Änderungen oder Ergänzungen der Besonderen Bestimmungen der Eurex Clearing AG beginnt am 1. Juni 2015 und endet mit Ablauf des 1. Juli 2015. Daran anschließen
wird sich eine verkürzte Veröffentlichungsfrist von 15 Geschäftstagen, nach der die vorgeschlagenen Änderungen zum 24. Juli 2015 in Kraft treten werden. Voraussetzung dafür ist, dass während der Konsultation insgesamt nicht mehr als zwei von den Änderungen oder Ergänzungen betroffene Clearing-Mitglieder der Anwendung der verkürzten Veröffentlichungsfrist widersprechen.
Erhält Eurex Clearing AG während der Konsultation Widersprüche von mehr als zwei betroffenen Clearing-Mitgliedern, wird Eurex Clearing AG nach Erhalt solcher Widersprüche hierüber alle Clearing-Mitglieder in einem weiteren elektronischen Rundschreiben unverzüglich informieren.
Weitere Informationen zu dem Konsultationsprozess sind diesem Rundschreiben zu entnehmen.
Detailinformationen zu den Produkten und zum Einführungsdatum werden rechtzeitig vor dem Produktionsstart in einem gesonderten Eurex Clearing-Rundschreiben bekanntgegeben.