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18. Sep. 2015

Eurex Clearing

Meldungen der Eurex Clearing gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 648/2012 (EMIR): Aktualisierte Version 1.12 der Member Information verfügbar

Seit dem 12. Februar 2014 sind Eurex Clearing und ihre Clearing-Mitglieder verpflichtet, Transaktionen von börsennotierten, Off-Book- und OTC-gehandelten Derivaten gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Artikel 9 zu melden. Seit dem 12. August 2014 sind auch Collateral- und Valuation-Meldungen abzugeben.

Da beide Vertragsparteien eines Derivatekontrakts meldepflichtig sind und die „Allgemeinen Angaben“ übereinstimmen müssen, ist es wichtig, dass der CCP und die Clearing-Mitglieder dieselben Methoden zur Ermittlung der Feldinhalte anwenden.

Der Anhang „Member Information - Reporting by Eurex Clearing according to EMIR Article 9“, Version 1.12 beschreibt, wie Eurex Clearing Derivate-Transaktionen gemäß EMIR meldet, um Clearing-Mitgliedern und weiteren meldepflichtigen Parteien eine abgestimmte Befüllung der Felder zu ermöglichen. Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind hervorgehoben.

Die neue Version 1.12 enthält Änderungen zu folgenden Bereichen:

  • Änderung des „Issuer Code“ der Eurex Clearing für die Generierung des Unique Trade Identifier (UTI) für OTC-Transaktionen
  • Änderung beim Reporting von börslich ausgeführten Transaktionen

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.