Seit dem 12. Februar 2014 sind Eurex Clearing und ihre Clearing-Mitglieder verpflichtet, Transaktionen von börsennotierten, Off-Book- und OTC-gehandelten Derivaten gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Artikel 9 zu melden. Seit dem 12. August 2014 sind auch Collateral- und Valuation-Meldungen abzugeben.
Da beide Vertragsparteien eines Derivatekontrakts meldepflichtig sind und die „Allgemeinen Angaben“ übereinstimmen müssen, ist es wichtig, dass der CCP und die Clearing-Mitglieder dieselben Methoden zur Ermittlung der Feldinhalte anwenden.
Der Anhang „Member Information - Reporting by Eurex Clearing according to EMIR Article 9“, Version 1.12 beschreibt, wie Eurex Clearing Derivate-Transaktionen gemäß EMIR meldet, um Clearing-Mitgliedern und weiteren meldepflichtigen Parteien eine abgestimmte Befüllung der Felder zu ermöglichen. Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind hervorgehoben.
Die neue Version 1.12 enthält Änderungen zu folgenden Bereichen:
- Änderung des „Issuer Code“ der Eurex Clearing für die Generierung des Unique Trade Identifier (UTI) für OTC-Transaktionen
- Änderung beim Reporting von börslich ausgeführten Transaktionen