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02. Okt. 2014

Eurex Clearing

Meldungen der Eurex Clearing gemäß Artikel 9 der EU-Verordnung Nr. 648/2012 (EMIR): Aktualisierte Version 1.7 der Member Information verfügbar

In Erweiterung der Meldeverpflichtung gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Artikel 9 sowohl für Off-Book-Derivatetransaktionen als auch für börsennotierte Derivate, die zum 12. Februar 2014 wirksam wurde, sind seit dem 12. August 2014 auch die Collateral- und Valuation-Meldungen abzugeben.

Da beide Vertragsparteien eines Derivatekontrakts meldepflichtig sind und die „Allgemeinen Angaben“ übereinstimmen müssen, ist es wichtig, dass der CCP und die Clearing-Mitglieder dieselben Methoden zur Ermittlung der Feldinhalte anwenden.

Der Anhang „Member Information – Reporting by Eurex Clearing according to EMIR Article 9“ (Member Information), Version 1.7 beschreibt, wie Eurex Clearing die EMIR-Felder befüllt, um Clearing-Mitgliedern und weiteren meldepflichtigen Parteien eine abgestimmte Befüllung der Felder zu ermöglichen. Im Vergleich zu der im Eurex Clearing-Rundschreiben 121/14 angehängten Version 1.6 enthält die aktualisierte Version 1.7 veränderte bzw. neue Regeln zur Belegung einzelner EMIR-Felder in Folge neuer Validierungsregeln, die durch die ESMA über die Transaktionsregister angekündigt wurden (voraussichtlich gültig ab dem 1. Dezember 2014). Außerdem enthält die aktualisierte Version 1.7 neue Regeln zur UTI-Erstellung, die mit C7 Release 3.0 gültig werden (geplant für November 2015).

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.