Seit dem 12. Februar 2014 sind die Eurex Clearing AG und ihre Clearing-Mitglieder verpflichtet, Transaktionen von börsennotierten, Off-Book und OTC-gehandelten Derivaten gemäß EMIR (European Market Infrastructure Regulation) Artikel 9 zu melden. Seit dem 12. August 2014 sind auch Collateral- und Valuation-Meldungen abzugeben.
Da beide Vertragsparteien eines Derivatekontrakts meldepflichtig sind und die „Allgemeinen Angaben“ übereinstimmen müssen, ist es wichtig, dass der CCP und die Clearing-Mitglieder dieselben Methoden zur Ermittlung der Feldinhalte anwenden.
Der Anhang „Member Information - Reporting by Eurex Clearing according to EMIR Article 9, Version 1.9“ beschreibt, wie Eurex Clearing die EMIR-Felder befüllt, um Clearing-Mitgliedern und weiteren melde-pflichtigen Parteien eine abgestimmte Befüllung der Felder zu ermöglichen. Im Vergleich zur Eurex Clearing-Rundschreiben 161/14 angehängten Version 1.8 enthält die neue Version 1.9 hauptsächlich aktualisierte Regeln aufgrund neuer Funktionalitäten, die mit C7 Release 3.0 der Eurex Clearing AG verbunden sind. Dabei ist zu beachten, dass diese erst mit C7 Release 3.0 wirksam werden.
Der geplante Release-Termin für C7 Release 3.0 ist November 2015 (Simulation: Juli 2015).