1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgenden Beschluss mit Wirkung zum 27. Juli 2026 gefasst:
- Änderung der Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte an der Eurex Deutschland („Kontraktspezifikationen“) wie im Anhang dargelegt.
Zur Umsetzung des o.g. Beschlusses werden die Kontraktspezifikationen mit Wirkung zum 27. Juli 2026 geändert.
Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen zu den geänderten Abschnitten der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Für die Handelsteilnehmer sind keine spezifischen Aktionen oder Maßnahmen erforderlich.
3. Details der Initiative
Es wird eine Änderung der Kontraktspezifikationen für Optionskontrakte eingeführt, um die Eurex EnLight-Preisgrenzen weiter zu präzisieren.
Die Änderung stellt die Befugnis der Geschäftsführung der Eurex Deutschland klar, Abweichungen von den Standard-Preiseingabeintervallen (TES-Preisgrenzen) für Eurex EnLight-Transaktionen zu definieren, wo dies angebracht ist.
Die Änderung tritt am 27. Juli 2026 in Kraft und gilt für alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren.
Alle anderen Punkte, die im Eurex-Rundschreiben 044/26 „Eurex EnLight: Änderungen der Preisgrenze für Kontraktspezifikationen für Futures- und Optionskontrakte“ kommuniziert wurden, bleiben unverändert.
Anhang:
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel |
Verweis auf Rundschreiben: | | Eurex-Rundschreiben 044/26 |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Jonas Ullmann |