1. Einführung
Die Eurex Frankfurt AG wird am 2. November 2026 die T7 Cloud Access Point Connectivity Services einführen. Die Initiative T7 Cloud Access Point stellt eine wesentliche strategische Erweiterung des Connectivity-Portfolios der Eurex Frankfurt AG dar und ermöglicht Trading-Teilnehmern, Sponsored Access Users und Drittinformationsanbietern den direkten Zugriff auf latenzarme T7-Marktdaten und die Handelsinfrastruktur aus der Google Cloud Platform (GCP). Diese Weiterentwicklung beseitigt traditionelle Barrieren im Zusammenhang mit On-Premise-Hardware.
Dementsprechend hat der Vorstand der Eurex Frankfurt AG die nachfolgenden Änderungen des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Provider-Anschlussvertrag sowie STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag und des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag für Sponsored Access Users (nachfolgend: Preisverzeichnisse) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag), der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland für STPIPs (STPIP-Anschlussvertrag) und QTPIPs (QTPIP-Anschlussvertrag) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag für Sponsored Access Users (nachfolgend: AGB Anschlussverträge) mit Wirkung zum 2. November 2026 beschlossen.
Produktionsstart: 2. November 2026
Weitere Informationen zu den Eurex Connectivity Services sind auf der entsprechenden Connectivity-Webseite unter folgendem Link verfügbar: Connectivity Support.
2. Erforderliche Maßnahmen
Teilnehmer, die die T7 Cloud Access Point Connectivity Services nicht nutzen möchten, müssen keine Maßnahmen ergreifen. Teilnehmer, die die neuen Services nutzen möchten, sollten vor Einreichung einer Bestellung die technischen Voraussetzungen, Serviceoptionen und anwendbaren Entgelte prüfen.
Ab dem 2. November 2026 können Bestellungen für die neuen T7 Cloud Access Point Connectivity Services in der Member Section der Gruppe Deutsche Börse eingereicht werden.
3. Details der Initiative
A. Hintergrund
Das Connectivity-Portfolio der Eurex Frankfurt AG umfasst derzeit On-Premise-Anbindungsarten, einschließlich Leased-Line-Anbindungen in Co-Location-Einrichtungen sowie den internetbasierten iAccess Service. Diese Optionen erfordern von Trading-Teilnehmern den Betrieb dedizierter On-Premise-Infrastruktur oder die Nutzung von Internet-Service-Providern.
Zur Ergänzung des bestehenden Portfolios führt die Eurex Frankfurt AG die T7 Cloud Access Point Connectivity Services ein, eine neue cloudbasierte Anbindungsart, die es Trading-Teilnehmern, Sponsored Access Users und Drittinformationsanbietern (TPIP) ermöglicht, über eine Cloud-Infrastruktur auf das T7-Handelssystem zuzugreifen, ohne dass On-Premise-Hardware erforderlich ist. Der Service wird auf der Google Cloud Platform (GCP) betrieben und bietet latenzarmen Zugriff auf T7-Marktdatendienste sowie auf Eurex ETI LF- und FIX LF-Gateways für Order Entry- und Drop-Copy-Services.
B. Technische Details
Die T7 Cloud Access Point Connectivity Services bieten die folgenden wesentlichen Leistungsmerkmale:
- Bereitstellung von Echtzeit-Marktdatendiensten mit niedriger Latenz über Cloud-Multicast – mit einer Einweglatenz von ca. 500 μs (Median) von Frankfurt zu Google Cloud europe-west3-b. Marktdatendienste über NATS TCP/IP bieten eine Einweglatenz von ca. 1–2 ms.
- Bereitstellung sicherer, verschlüsselter, privater Interkonnektivität zwischen den GCP-Umgebungen der Teilnehmer und den T7-Backend-Systemen von Eurex, einschließlich Order-Entry-Zugriff.
- Ermöglichung eines cloudnativen Einstiegspfads für unterschiedliche Teilnehmergruppen.
- Gleichzeitiger Produktions- und Simulationszugriff für erweiterte Entwicklungsmöglichkeiten, Algo-Conformance-Tests und Experimentation.
- Disaster-Recovery-Standort mit geringer Latenz für Co-Location-Kunden.
- Unterstützung skalierbarer Datenverteilung mit Cloud-Multicast, Nutzung fortgeschrittener Analysen sowie Verlagerung nicht latenzkritischer Workloads wie Risiko, Trade Capture oder Performance-Analyse in die Cloud.
C. Angebotene Services
Der T7 Cloud Access Point bietet Zugriff auf die folgenden T7-Marktdaten- und Transaktionsschnittstellen:
- MD1 – Eurex Enhanced Market Data Interface (EMDI)
- MD2 – Eurex EMDI & Enhanced Order Book Interface (EOBI) Futures
- MD3 – Eurex EOBI Futures & Options
- Eurex Transaction Interfaces – Alle
- Eurex Transaction Interfaces – nur Drop Copy
Jede der Serviceoptionen MD1, MD2 und MD3 umfasst zudem den Zugriff auf das Reference Data Interface (RDI).
Trading-Teilnehmer, Sponsored Access Users und Drittinformationsanbieter (TPIP), die die Eurex T7 Cloud Access Point Connectivity Services in beliebiger Kombination nutzen, zahlen monatliche Entgelte gemäß den beigefügten Preisverzeichnissen.
Alle neuen Trading-Teilnehmer der Eurex Deutschland, Sponsored Access Users und Drittinformationsanbieter (TPIP) sowie bestehende Teilnehmer, die vor dem Veröffentlichungsdatum des Rundschreibens über keinen aktuellen Connectivity-Footprint bei Eurex verfügen (d. h. Multi-Interface Channels oder Market Data- und Order Entry-10-Gbit/s-Anbindungen), sind für ein befristetes Incentive-Programm berechtigt, das vom 2. November 2026 bis zum 2. November 2027 gilt. Im Rahmen dieses Incentive-Programms gilt für die ersten sechs Monate der Nutzung der T7 Cloud Access Point Connectivity Services ein Erlass von 100 % der Connectivity-Entgelte für T7 Cloud Access Point Connectivity Services; für die folgenden sechs Monate gilt ein Erlass von 50 % der Connectivity-Entgelte für T7 Cloud Access Point Connectivity Services.
D. Datum des Inkrafttretens
Die Änderungen treten am 2. November 2026 in Kraft.
Die geänderten Abschnitte der jeweiligen Preisverzeichnisse und AGB zu den jeweiligen Anschlussverträgen sind diesem Rundschreiben beigefügt. Ab dem Datum des Inkrafttretens am 2. November 2026 wird die vollständige Fassung des geänderten Dokuments auf der Eurex-Website unter folgendem Link zum Download verfügbar sein: Connection Agreements.
Gemäß § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Trading-Teilnehmers zu ändern. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden den Trading-Teilnehmern mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Trading-Teilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich gegenüber der Eurex Frankfurt AG Widerspruch einlegt.
Anhänge:
- 1 – Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Provider-Anschlussvertrag sowie STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag
- 2 – Anschlussvertrag für Sponsored Access Users – Preisverzeichnis
- 3 – Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag)
- 4 – Anschlussvertrag für Sponsored Access Users – Allgemeine Geschäftsbedingungen
- 5 – Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland für STPIPs (STPIP-Anschlussvertrag) und QTPIPs (QTPIP-Anschlussvertrag)
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