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02. März 2020

Eurex

Coronavirus (COVID-19); Handel aus Notfalllokationen

Eurex-Rundschreiben 016/20

Im Rahmen etwaiger Ereignisse im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) wird darauf hingewiesen, dass Handelsteilnehmer bei Vorliegen eines Notfalls auch außerhalb ihrer angezeigten und genehmigten Handelsräume am Börsenhandel der Eurex Deutschland teilnehmen können (§ 33 i.V.m. § 55 Absatz 1 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland).

Ein derartiger Notfall liegt insbesondere vor, sobald ein Handelsteilnehmer aufgrund von Präventionsmaßnahmen, außergewöhnlichen Krankenständen oder hoheitlichen Maßnahmen (z.B. Quarantäne, behördlich angeordnete Zutrittsverbote) gehindert ist, die ordnungsgemäße Teilnahme am Börsenhandel aus seinen angezeigten und genehmigten Handelsräumen fortzuführen.

Sofern ein Handelsteilnehmer aufgrund eines solchen Notfalls von der Möglichkeit Gebrauch macht, außerhalb seiner angezeigten und genehmigten Handelsräume am Börsenhandel der Eurex Deutschland teilzunehmen, sind der Geschäftsführung der Eurex Deutschland unverzüglich folgende Angaben formlos zu übermitteln: 

  • Beschreibung der individuellen Notfallsituation des Handelsteilnehmers
  • Konkrete Bezeichnung der Notfalllokationen, aus denen gehandelt wird sowie Übermittlung von Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) 
  • Voraussichtliche Dauer der Maßnahme

Der Handelsteilnehmer hat sicherzustellen, dass der ordnungsgemäße Börsenhandel durch eine Teilnahme am Börsenhandel der Eurex Deutschland außerhalb seiner angezeigten und genehmigten Handelsräume zu keiner Zeit gefährdet ist. Er hat stets die anwendbaren börsenrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbesondere diejenigen der Börsenordnung für die Eurex Deutschland sowie jene der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Geschäftsführung berechtigt ist, im konkreten Einzelfall weitergehende Anordnungen zu treffen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Börsenhandels zu gewährleisten (§ 15 Absatz 4 BörsG).

Die Eurex Deutschland hat geeignete Notfall-Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Börsenhandels getroffen. 

Wenn Sie Fragen haben oder weiter Informationen benötigen, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@eurexchange.com.


Weitere Informationen

Empfänger:Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland
Zielgruppen: Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination
Kontakt:Ihr Key Account Manager Trading oder client.services@eurexchange.com
Web:www.eurexchange.com
Autorisiert von:Dr. Randolf Roth

Marktstatus

XEUR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.