1. Einführung
Eurex Frankfurt AG kündigt mit diesem Rundschreiben die Einführung einer neuen Bandbreite von 14 Mbit/s für den Eurex Multi-Interface Channel (Eurex MIC) zum 1. November 2020 an.
Start der Produktion: 1. November 2020
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die Marktteilnehmer können den neuen Service über die Member Section bestellen.
3. Details
Die neue Eurex MIC 14 Mbit/s richtet sich an Teilnehmer, die den größten Teil oder alle MDI-Multicast-Gruppen abonnieren, und besteht aus einem Marktdaten-Kanal mit 13 Mbit/s und einem Transaktions-Kanal von 1 Mbit/s. Der neue Service wird mit einem Entgelt von EUR 1.250 berechnet. Das geänderte Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (Preisverzeichnis) tritt am 1. November 2020 in Kraft.
Bitte entnehmen Sie eine Übersicht der verfügbaren Bandbreiten und Entgelte für den Eurex Multi-Interface Channel ab 1. November 2020 dem Anhang 1, Abschnitt A.
Um eine Testphase anzubieten und eine nahtlose Migration zu gewährleisten, wird Eurex Frankfurt AG einen Anreiz einführen, indem bis zum 31. Januar 2021 ein reduziertes monatliches Entgelt von EUR 750 für die neue Eurex MIC 14 Mbit/s erhoben wird.
Aufgrund der Einführung einer neuen Bandbreite von 14 Mbit/s für den Eurex Multi-Interface Channel wird der Service „Anbindung über Multi-Member-System Betreiber“ um die neue Bandbreite erweitert und die Entgelte ab dem 1. November 2020 geändert. Bitte entnehmen Sie Anhang 1, Abschnitt B. eine Übersicht der verfügbaren Bandbreiten und Entgeltänderungen für die Anbindung über Multi-Member-System Betreiber ab 1. November 2020.
Ab dem 1. November 2020, dem Tag des Inkrafttretens, wird das geänderte Preisverzeichnis auf der Eurex-Website www.eurexchange.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Technologie > Anbindungsentgelte
Eurex Frankfurt AG (EFAG) ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Anschlussvertrag der EFAG jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Handelsteilnehmers zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der EFAG erhebt.
Anhänge:
- 1 – Übersicht der verfügbaren Bandbreiten und Entgeltänderungen zum 1. November 2020
- 2 – Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | Ihr Key Account Manager Trading oder: client.services@eurexchange.com |
Verweis auf Eurex-Rundschreiben: | 049/19 |
Web: | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | Dr. Randolf Roth |