1. Einführung
Die Eurex Frankfurt AG wird berechtigt, Entgelte für Anbindungskomponenten von Multi-Member-System Betreibern, soweit diese auf dem Gebiet der EU ansässig sind, automatisch abzubuchen.
Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Multi-Member-System Betreiber, soweit diese auf dem Gebiet der EU ansässig sind, müssen eine Abbuchungserlaubnis für Kommunikationsentgelte, die von der Eurex Frankfurt AG in Rechnung gestellt werden, erteilen.
3. Details
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat beschlossen, die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)“ dahingehend anzupassen, dass die automatische Abbuchung der von Eurex Frankfurt AG in Rechnung gestellten Kommunikationsentgelte für alle im Gebiet der EU ansässigen Multi-Member-System Betreiber verpflichtend wird.
Aus dem vorgenannten Grund werden die AGB zum Betreiber-Anschlussvertrag geändert.
Diese Änderung, wie im Anhang dargelegt, tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Zum Datum des Inkrafttretens wird die Vollversion der geänderten AGB zum Betreiber-Anschlussvertrag auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Ressourcen > Formulare
Änderungen der AGB zum Betreiber-Anschlussvertrag werden dem Vertragspartner mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System Betreibers an die Börsen-EDV Eurex® (Betreiber-Anschlussvertrag)“
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice |
Kontakt: | | support.billing@deutsche-boerse.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Dr. Randolf Roth |