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19. Nov. 2020

Eurex

Einführung eines Mistrade-Prozesses für über Eurex EnLight abgeschlossene Handelsgeschäfte

Eurex-Rundschreiben 091/20 Einführung eines Mistrade-Prozesses für über Eurex EnLight abgeschlossene Handelsgeschäfte

1.  Einführung

Die Eurex Deutschland führt einen Mistrade-Prozess und Mistrade-Ranges für Off-Book-Trades, die auf Eurex EnLight abgeschlossen werden, als zusätzliche Sicherheitsebene für Teilnehmer ein.

Der Mistrade-Prozess für Eurex EnLight ist vergleichbar mit dem Verfahren, das im Orderbuchhandel an der Eurex Deutschland angewendet wird. Daher werden die gleichen Mistrade-Ranges und Verfahren zur Festlegung eines Referenzpreises angewendet. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass ein Mistrade-Antrag während des gesamten Handelstages eingereicht werden kann, aber nicht nach der Off-Book-Post-Trading-Periode des jeweiligen Produkts. Es ist auch keine Preisanpassung möglich.

Eurex EnLight-Geschäfte können ebenfalls immer noch nach bilateraler Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien, wie in Abschnitt 4.9 der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland definiert ist, rückgängig gemacht werden.

Der neue Eurex EnLight Mistrade-Prozess wird zum 1. Dezember 2020 in Kraft treten.

2.  Aktion erforderlich

Es besteht kein Handlungsbedarf.

3.  Details der Initiative

Gegenwärtig kann ein über Eurex EnLight abgeschlossenes Handelsgeschäft nur durch bilaterale Vereinbarung zwischen den beteiligten Handelsteilnehmern rückgängig gemacht werden. Die Einführung neuer Funktionalitäten wie die vollautomatische Verarbeitung von Eurex EnLight-Geschäften (Straight Through Processing) oder das anonyme Aushandeln von Eurex EnLight-Geschäften führte zu Überlegungen, einen Mistrade-Prozess als weitere Sicherheitsebene für die Plattformnutzer einzuführen. Insbesondere, da sich die auf EnLight aktiven Handelsteilnehmer nicht unbedingt kennen müssen oder bei anonym ausgehandelten Handelsgeschäften nicht wissen, gegen wen sie gehandelt haben, soll die Einführung eines Eurex EnLight-Mistrade-Prozesses einen fairen und ordnungsgemäßen Handel auf der börslichen selektiven Request-for-Quote-Plattform gewährleisten.

Ein Eurex EnLight-Mistrade-Antrag kann bei Derivatives Trading Operations eingereicht werden, wenn ein an einem Eurex EnLight-Handel beteiligter Handelsteilnehmer der Meinung ist, dass der Preis der Transaktion außerhalb der anzuwendenden Mistrade-Range ist und die Gegenpartei einer Aufhebung des Handelsgeschäfts nicht zustimmt. Wie bei Orderbuch-Mistrade-Anträgen wird hierfür unabhängig vom Ergebnis der Mistrade-Entscheidung eine Gebühr von 500 Euro erhoben. Es werden nur Eurex EnLight-Mistrade-Anträge im korrekten Format durch autorisiertes Personal des Handelsteilnehmers bearbeitet. Der Antrag muss folgende Informationen enthalten:

  • Firma des Antragstellers und den Namen der vertretungsberechtigten Person
  • Angabe, dass es sich um ein Eurex EnLight-Geschäft handelt und Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäfts
  • Preis des ausgeführten Geschäfts
  • Kontraktbezeichnung
  • Transaktionsnummer des Eurex EnLight-Geschäfts

und muss telefonisch (+49-(0) 69-211-1 12 10), per Fax (+49-(0) 69-211-1 43 45) oder elektronisch per E-Mail (mistrade@eurex.com) bei Derivatives Trading Operations eingereicht werden.

Die Ermittlung des Eurex EnLight-Referenzpreises und der Eurex EnLight Mistrade-Range erfolgt nach dem für Orderbuch-Mistrades angewandten und in Punkt 2.9 der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland beschriebenen Verfahren. Die Eurex Deutschland behält sich das Recht vor, Mistrade-Ranges für Eurex EnLight-Handelsgeschäfte anzuwenden, welche von den Mistrade-Ranges für den Orderbuch-Handel abweichen. Marktteilnehmer werden jedoch im Voraus per Eurex-Rundschreiben informiert, sofern von diesem Recht Gebrauch gemacht werden soll. Im Gegensatz zum Orderbuch-Mistrade-Verfahren ist die Antragstellung während des gesamten Handelstages möglich, spätestens jedoch bis zum Ende der Off-Book-Post-Trading-Periode für das jeweilige Produkt des betreffenden Eurex EnLight-Handelsgeschäfts. Es ist auch nur die Aufhebung eines EnLight-Handelsgeschäfts und keine Preisanpassung möglich.

Die Aufhebung von anonym ausgehandelten Eurex EnLight-Geschäften erfolgt nach dem im Eurex-Rundschreiben 051/20 definierten Verfahren. Für den Fall, dass der Kontrahent einer Stornierung nicht zustimmt, kann der Handelsteilnehmer einen Eurex EnLight-Mistrade-Antrag wie bei nicht anonym ausgehandelten EnLight-Geschäften stellen.

Die Einführung des Mistrade-Prozesses für über Eurex EnLight abgeschlossene Handelsgeschäfte wird in dem aktualisierten Abschnitt 4.9 der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland behandelt. Weitere Informationen finden Sie in der 22. Änderungssatzung zu den Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland, die auf der Eurex-Website www.eurex.com unter

Rules & Regs > Eurex-Regelwerke > Handelsbedingungen

abrufbar ist.

Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Derivatives Trading Operations per E-Mail: eurextrading@eurex.com, oder an Marcel Rothacker per E-Mail: marcel.rothacker@eurex.com.

Anhänge

  • 1 – Änderungen der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland
  • 2 – Änderungen der Gebührenordnung für die Eurex Deutschland


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Derivatives Trading Operations, Tel. +49-69-211-1 12 10, eurextrading@eurex.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 051/20

Web:

Eurex EnLight

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth

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