1. Einführung/Details
Die Infrastruktur für Komprimierungsdienstleister, um Börsenteilnehmern Portfolio-Komprimierungsdienstleistungen für börsennotierte Derivate anbieten zu können, wird an der Eurex Deutschland ab dem 31. Juli 2023 nicht mehr zur Verfügung stehen.
Datum des Inkrafttretens: 31. Juli 2023
Dementsprechend hat der Börsenrat der Eurex Deutschland beschlossen, die notwendigen Änderungen der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland, wie im Anhang 1 dargestellt, mit Wirkung zum 31. Juli 2023 vorzunehmen.
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat beschlossen, die Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland, wie im Anhang 2 dargestellt, mit Wirkung zum 31. Juli 2023 zu ändern.
Darüber hinaus hat der Vorstand der Eurex Frankfurt AG beschlossen, das Preisverzeichnis zum Anbindungsvertrag, Provider-Anbindungsvertrag und STPIP- und QTPIP-Anbindungsvertrag der Eurex Frankfurt AG, wie in Anhang 3 dargestellt, mit Wirkung zum 31. Juli 2023 zu ändern.
Ab dem Datum des Inkrafttretens stehen die geänderten Regelwerke auf der Eurex-Website www.eurex.com unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: Rules & Regs > Eurex-Regelwerke.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die Komprimierungsdienstleister und Handelsteilnehmer werden gebeten, die vorgenannten Änderungen der genannten Eurex-Regelwerke zur Kenntnis zu nehmen.
Anhänge:
- Geänderte Abschnitte der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland
- Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland
- Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, zum Provider-Anschlussvertrag und zum STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Trading, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Dr. Randolf Roth |