1. Einführung
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat folgende Änderungen am Preisverzeichnis zum Anbindungsvertrag, Provider-Anbindungsvertrag sowie zum STPIP- und QTPIP-Anbindungsvertrag (nachfolgend: „Preisverzeichnis“) sowie an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (nachfolgend: „AGB Anschlussvertrag“) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System-Betreibers an die Börsen-EDV Eurex (nachfolgend: „AGB Betreiber-Anschlussvertrag“) mit Wirkung zum 3. November 2025 beschlossen:
- Einführung der 1 Gbit/s Prime-Transaktionsanbindung für Eurex
- Entsprechende Ergänzung der Anbindungsentgelte für technische Anbindungen gemäß Preisverzeichnis, Ziffer 1.1 „Monatliche Entgelte für die technische Anbindung an T7 (Anbindungsentgelte)“
- Entsprechende Änderungen der Nutzungslimits in den AGB Anschlussvertrag, § 2 „Nutzung der Börsen-EDV“, bzw. in den AGB Betreiber-Anschlussvertrag, § 3 „Technische Anbindung an die Börsen-EDV“.
Start der Produktion: 3. November 2025
Erfahren Sie jetzt mehr über technische Anbindungen auf unserer Support-Webseite unter dem folgenden Link: Support > Technology > Connectivity.
2. Erforderliche Tätigkeiten/Voraussetzungen für die Teilnahme
Je nach Ausgestaltung ihrer Handelsaktivitäten sollten Handelsteilnehmer sowie Multi-Member Service-Betreiber prüfen, ob sie die neue Transaktionsanbindung nutzen möchten.
Ab dem 3. November 2025 können Bestellungen für die neue technische Anbindung in der Member Section der Deutschen Börse aufgegeben werden.
3. Details der Initiative
A. Hintergrund
Das Portfolio der technischen Anbindungen der Eurex Frankfurt AG zielt darauf ab, die Anforderungen verschiedenster Kundengruppen zu erfüllen – von latenzsensitiven Market Makern bis hin zu Buy-Side-Kunden. Viele Firmen liegen zwischen diesen Profilen, z. B. traditionelle Eigenhandelsfirmen, Banken oder Vermögensverwalter, die mehr Bandbreite benötigen, aber nicht die vollen 10 Gbit/s ausschöpfen können.
Transaktionsanbindungen werden derzeit sowohl über das 10 Gbit/s Low-Latency Netzwerk von Eurex als auch über geroutete Netzverbindungen bereitgestellt. In Bezug auf Latenz übertrifft die 10 Gbit/s Low-Latency Anbindung derzeit die geroutete Netzverbindungen von Eurex um mittlere zweistellige Mikrosekunden (one-way).
B. Kundenanfragen nach neuer Anbindungsalternative
Um der Nachfrage von Handelsteilnehmern nach mehr Vielfalt bei den Konnektivitätsoptionen unterhalb der schnellsten verfügbaren Verbindung gerecht zu werden, führt die Eurex Frankfurt AG eine neue technische Transaktionsanbindung namens 1 Gbit/s Prime ein. Diese wird im Vergleich zur 10 Gbit/s-Anbindung langsamer sein, allerdings nur im niedrigen einstelligen Mikrosekundenbereich und somit signifikant schneller als die gerouteten Netzverbindungen. Die genaue Latenzdifferenz hängt von der übertragenen Paketgröße ab, bedingt durch die reduzierte Bandbreite.
C. Technisches Set-up und Bestellprozess
Dieser Service ist ausschließlich über Standleitung im Equinix FR2 Co-Location Rechenzentrum verfügbar. Der Bestellprozess, die Anbindungsbereitstellung und das Netzwerk-Setup sind identisch mit dem aktuellen 10 Gbit/s-Prozess. Eurex startet dieses Angebot mit zwei neuen Access Switches vom Typ Cisco 3548XL (je einer auf Seite A und Seite B), die vollständig für das 1 Gbit/s Prime-Angebot reserviert sind.
Das Anbindungsentgelt pro Anbindung und Monat wird auf 5.600 EUR festgelegt. Monatliche Entgelte für eine Anbindungskomponente werden ab dem Kalendermonat nach der technischen Umsetzung der Anbindung erhoben – unabhängig davon, ob die Anbindung genutzt oder ein Funktionstest durchgeführt wurde.
Eurex Frankfurt AG stellt maximal sechs (6) 1 Gbit/s Prime-Transaktionsanbindungen pro Zugangspunkt bereit. Dieses Limit ist nicht austauschbar mit dem aktuellen Limit für 10 Gbit/s Transaktionsanbindungen.
Ab dem 3. November 2025 können Bestellungen für die neue technische Anbindung in der Member Section der Deutschen Börse aufgegeben werden.
Gemäß § 9 des Anschlussvertrages bzw. § 12 des Betreiber-Anschlussvertrages ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die o.g. Verträge entsprechend der vorg. Klauseln zu ändern. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.
Anhänge:
- 1 – Änderungen im Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag
- 2 – Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland
- 3 – Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member-System-Betreibers an die Börsen-EDV Eurex
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Quinten Koekenbier |