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18. Nov. 2025

Eurex

Sponsored Access: Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und Preisverzeichnis mit Wirkung zum 1. Januar 2026

Eurex-Rundschreiben 104/25 Sponsored Access: Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und Preisverzeichnis mit Wirkung zum 1. Januar 2026

1.  Einführung

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat in folgenden Regelwerken Änderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossen:

  • Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (im Folgenden: Preisverzeichnis)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) (im Folgenden: AGB Anschlussvertrag) und
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member System-Betreibers an die Börsen-EDV Eurex (im Folgenden: AGB Betreiber-Anschlussvertrag)

Folgendes wird geändert:

  • Einführung von Sponsored Access gemäß MiFID II DEA an der Eurex Deutschland
  • Entsprechende Hinzufügung von Anbindungsentgelten für die technische Anbindung im Preisverzeichnis, Ziffer 1.1 "Monatliche Entgelte für die technische Anbindung an T7 (Anbindungsentgelte)"
  • Entsprechende Änderungen der Nutzungsgrenzen in den AGB Anschlussvertrag, § 2 “Nutzung der Börsen-EDV" bzw. in den AGB Betreiber-Anschlussvertrag, § 3 "Technische Anbindung an die Börsen-EDV"

Start der Produktion: 1. Januar 2026

Bitte entnehmen Sie die Änderungen den Anhängen.

Erfahren Sie mehr über Sponsored Access auf der Eurex-Website www.eurex.com unter diesem Link:
Sponsored Access: A new gateway for the buy-side

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Für Handelsteilnehmer, die das Sponsored Access-Angebot nutzen möchten, steht seit dem 10. November 2025 ein Registrierungs-Tool in der Member Section der Gruppe Deutsche Börse zur Verfügung, das eine selbständige Registrierung ermöglicht.

3.  Details der Initiative

A. Hintergrund

Mit der Einführung von Sponsored Access an Eurex Deutschland erweitert die Eurex Frankfurt AG ihr Access-Portfolio, um den Erfordernissen einer Vielzahl von Kunden gerecht zu werden, darunter auch Handelsfirmen, für die extrem niedrige Latenz von Bedeutung ist. Der neue Zugangsweg ermöglicht es den Handelsteilnehmern, ihre Kunden zu unterstützen („Sponsored Access User“) und bietet damit einen direkten Zugang zur Handelsplattform von der Eurex Deutschland.

Sponsored Access User müssen keine bestehende Zulassung als Handelsteilnehmer an Eurex Deutschland haben, um diesen Service nutzen zu können.

B. Set-up und Registrierungsprozess

Der Registrierungsprozess sowohl für Sponsored Access Provider als auch für Sponsored Access User erfolgt über ein selbsterklärendes Tool, das in der Member Section der Gruppe Deutsche Börse verfügbar ist. 

Sponsored Access Provider werden die User-IDs und Handelssessions verwalten und so die Kontrolle über die an der Börse festgelegten Risikolimits und Funktionen haben. Die unterstützende Dokumentation finden Sie auf der Seite: Sponsored Access: A new gateway for the buy-side. Alternativ wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Kontaktperson, um weitere Informationen zu erhalten. 

Seit dem 10. November 2025 ist die Registrierung als Sponsored Access Provider und/oder Sponsored Access User möglich.

Die geänderten Abschnitte des Preisverzeichnisses, der AGB Anschlussvertrag und der AGB Betreiber-Anschlussvertrag sind diesem Rundschreiben beigefügt. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens stehen die vollständigen Fassungen der Dokumente auf der Eurex-Website unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: 04. Anschlussverträge

Gemäß § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die AGB jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Handelsteilnehmers zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs (6) Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.

Anhänge:

  • 1 – Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Provider-Anschlussvertrag und STIPIP und QTPIP-Anschlussvertrag, gültig ab 1. Januar 2026
  • 2 – Geänderte Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag), gültig ab 1. Januar 2026
  • 3 – Geänderte Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Vertrag über die technische Anbindung eines Multi-Member System-Betreibers, gültig ab 1. Januar 2026


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen:

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration

Kontakt: 

thomas.martin@eurex.com

Web: 

Sponsored Access: A new gateway for the buy-side

Autorisiert von: 

Matthias Graulich


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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