1. Einführung
Basierend auf gesammelten Rückmeldungen von Handelsteilnehmern wird Eurex Deutschland eine Änderung einführen, um die Kommunikation mit den Handelsteilnehmern zu optimieren.
Ab dem 1. Februar 2026 wird zwischen der Benannten Person und dem Compliance-Kontakt unterschieden, um sicherzustellen, dass insbesondere rechtliche und sanktionsbezogene Informationen die richtige Kontaktperson erreichen.
Was ändert sich?
Derzeit richtet sich der Großteil der Kommunikation, einschließlich rechtlicher Anfragen und Sanktionsangelegenheiten, an die „Benannte Person“ des Handelsteilnehmers. Die Benannte Person ist Mitglied der Geschäftsführung des Handelsteilnehmers und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG).
Ab dem 1. Februar 2026 sind die folgenden Rollen/Kontakte unterschiedlich:
- 1. Benannte Person: Unternehmen, die zum Handel an der Börse zugelassen sind, müssen eine Person in ihrer Geschäftsführung benennen, die die Anforderungen gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG erfüllt. Die Verantwortlichkeiten und Zulassungsvoraussetzungen für diese Rolle bleiben unverändert.
- 2. Compliance-Kontakt: Der Compliance-Kontakt wird zukünftig spezifische Informationen und Mitteilungen, insbesondere über rechtliche und sanktionsbezogene Angelegenheiten erhalten. Der Compliance-Kontakt muss nicht die Anforderungen von § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG erfüllen.
Der Compliance-Kontakt kann von dem Zentralen Koordinator und dessen Stellvertreter über das Member Section-Portal benannt und registriert werden. Eine zusätzliche Genehmigung durch Eurex Deutschland ist nicht erforderlich.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Da sich die Themen, zu denen der Compliance-Kontakt Mitteilungen erhalten wird, erweitern werden, bitten wir die Handelsteilnehmer, ihre Unternehmenskontakte im Member Section-Portal zu überprüfen und, wo erforderlich, zu aktualisieren.
Die Benennung einer bestimmten Person als Compliance-Kontakt hat den Vorteil einer reibungsloseren Kommunikation bei allen Compliance-/rechtlichen Angelegenheiten.
Daher bitten wir Sie, bis zum 1. Februar 2026 mindestens einen aktuellen Compliance-Kontakt zu benennen.
Zur Aktualisierung führen Sie bitte diese Schritte durch:
- 1. Loggen Sie sich in Ihr Konto in der Member Section ein.
- 2. Gehen Sie zum Menüpunkt „Meine Unternehmenskontakte".
- 3. Fügen Sie die Kontaktdaten Ihrer Compliance-Kontakte hinzu bzw. aktualisieren Sie bestehende Compliance-Kontakte.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie keinen Compliance-Kontakt bis zum 1. Februar 2026 hinterlegen, erhält der als „Benannte Person“ hinterlegte Kontakt automatisch die Funktion „Compliance-Kontakt“.
3. Details
Wenn Ihr Unternehmen zum Handel an der Eurex Deutschland und an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassen ist, kann dieselbe Person für beide Börsen als Compliance-Kontakt hinzugefügt werden. Weitere Informationen zu verschiedenen Verwendungen der Kontakttypen sowie deren Registrierungsprozess finden Sie im Contact Type Guide (nur in Englisch).
Wir sind überzeugt, dass diese Anpassung unsere Kommunikation optimieren wird. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit, um sicherzustellen, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei diesem Prozess benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unter client.services@eurex.com zu kontaktieren.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland |
Zielgruppen: | | Zentrale Koordinatoren, stellvertretende Zentrale Koordinatoren |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com, Member Section portal, Contact Type Guide (nur in Englisch) |
Autorisiert von: | | Melanie Dannheimer |