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17. Dez. 2025

Eurex

Compliance-Kontakte der Handelsteilnehmer: Optimierte Kommunikation für rechtliche und sanktionsbezogene Themen

Eurex-Rundschreiben 118/25 Compliance-Kontakte der Handelsteilnehmer: Optimierte Kommunikation für rechtliche und sanktionsbezogene Themen

1. Einführung

Basierend auf gesammelten Rückmeldungen von Handelsteilnehmern wird Eurex Deutschland eine Änderung einführen, um die Kommunikation mit den Handelsteilnehmern zu optimieren.

Ab dem 1. Februar 2026 wird zwischen der Benannten Person und dem Compliance-Kontakt unterschieden, um sicherzustellen, dass insbesondere rechtliche und sanktionsbezogene Informationen die richtige Kontaktperson erreichen.

Was ändert sich?

Derzeit richtet sich der Großteil der Kommunikation, einschließlich rechtlicher Anfragen und Sanktionsangelegenheiten, an die „Benannte Person“ des Handelsteilnehmers. Die Benannte Person ist Mitglied der Geschäftsführung des Handelsteilnehmers und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG). 

Ab dem 1. Februar 2026 sind die folgenden Rollen/Kontakte unterschiedlich:

  • 1.    Benannte Person: Unternehmen, die zum Handel an der Börse zugelassen sind, müssen eine  Person in ihrer Geschäftsführung benennen, die die Anforderungen gemäß § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG erfüllt. Die Verantwortlichkeiten und Zulassungsvoraussetzungen für diese Rolle bleiben unverändert.
  • 2.    Compliance-Kontakt: Der Compliance-Kontakt wird zukünftig spezifische Informationen und Mitteilungen, insbesondere über rechtliche und sanktionsbezogene Angelegenheiten erhalten. Der Compliance-Kontakt muss nicht die Anforderungen von § 19 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 BörsG erfüllen.

Der Compliance-Kontakt kann von dem Zentralen Koordinator und dessen Stellvertreter über das Member Section-Portal benannt und registriert werden. Eine zusätzliche Genehmigung durch Eurex Deutschland ist nicht erforderlich.

2.    Erforderliche Tätigkeiten

Da sich die Themen, zu denen der Compliance-Kontakt Mitteilungen erhalten wird, erweitern werden, bitten wir die Handelsteilnehmer, ihre Unternehmenskontakte im Member Section-Portal zu überprüfen und, wo erforderlich, zu aktualisieren.

Die Benennung einer bestimmten Person als Compliance-Kontakt hat den Vorteil einer reibungsloseren Kommunikation bei allen Compliance-/rechtlichen Angelegenheiten.

Daher bitten wir Sie, bis zum 1. Februar 2026 mindestens einen aktuellen Compliance-Kontakt zu benennen.

Zur Aktualisierung führen Sie bitte diese Schritte durch:

  • 1.    Loggen Sie sich in Ihr Konto in der Member Section ein.
  • 2.    Gehen Sie zum Menüpunkt „Meine Unternehmenskontakte".
  • 3.    Fügen Sie die Kontaktdaten Ihrer Compliance-Kontakte hinzu bzw. aktualisieren Sie bestehende Compliance-Kontakte.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie keinen Compliance-Kontakt bis zum 1. Februar 2026 hinterlegen, erhält der als „Benannte Person“ hinterlegte Kontakt automatisch die Funktion „Compliance-Kontakt“.

3.    Details

Wenn Ihr Unternehmen zum Handel an der Eurex Deutschland und an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassen ist, kann dieselbe Person für beide Börsen als Compliance-Kontakt hinzugefügt werden. Weitere Informationen zu verschiedenen Verwendungen der Kontakttypen sowie deren Registrierungsprozess finden Sie im Contact Type Guide (nur in Englisch).

Wir sind überzeugt, dass diese Anpassung unsere Kommunikation optimieren wird. Wir bedanken uns für Ihre Mitarbeit, um sicherzustellen, dass Ihre Kontaktdaten aktuell sind.

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung bei diesem Prozess benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns unter client.services@eurex.com zu kontaktieren.

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.


Weitere Informationen


Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Zielgruppen: 

Zentrale Koordinatoren, stellvertretende Zentrale Koordinatoren

Kontakt: 

client.services@eurex.com

Web: 

www.eurex.com, Member Section portal, Contact Type Guide (nur in Englisch)

Autorisiert von: 

Melanie Dannheimer


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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