Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 110/14 angekündigt, passt Eurex Clearing die Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG (Clearing-Bedingungen) an, um folgende Änderungen umzusetzen:
Eurex Clearing hebt die bestehende Aufrechnungsbeschränkung im Individual-Clearingmodell (ICM) unter einer Kunden-Clearing-Dokumentation auf. Dies schafft sowohl Clearing-Mitgliedern als auch ICM-Kunden mehr Flexibilität in der Festlegung von Aufrechnungs-Clustern.
Gemäß Kapitel I, Abschnitt 1, Ziffer 17.3 der Clearing-Bedingungen hatte Eurex Clearing vom 18. August 2014 bis zum 18. September 2014 eine einmonatige Konsultation zum oben genannten Thema durchgeführt.
Eurex Clearing hat im Verlauf der Konsultation keine Kommentare erhalten, die zu weiteren Änderungen der Clearing-Bedingungen geführt haben.
Im Anhang zu diesem Rundschreiben erhalten Sie die aktualisierten Abschnitte der Clearing-Bedingungen, wie sie vom Vorstand der Eurex Clearing AG am 13. August 2014 beschlossen wurden.
Bitte beachten Sie, dass die Änderungen am 2. Februar 2015 in Kraft treten.