1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat mit Wirkung zum 3. August 2020 beschlossen, untertägige Nichtoffenlegung-Limite („non-disclosure“) für die über die Eurex T7 Entry Services (TES) eingegebenen Block Trades in Weekly Index-Optionen auf den DAX® (ODX1/2/4/5), EURO STOXX® 50 (OES1/2/4/5, OMSX), EURO STOXX® Banks (OEB1/2/4/5) oder SMI® (OSM1/2/4/5) einzuführen.
- Produktionsstart: 3. August 2020
2. Notwendige Tätigkeiten
Es sind keine Tätigkeiten notwendig. Handelsteilnehmer können im Eingabefenster für Block Trades im T7 Trader GUI für Block Trades in den Weekly Index-Optionen bzw. Month-End-Optionen auf DAX®, EURO STOXX® 50, EURO STOXX® Banks oder SMI® zwischen untertägiger Offenlegung und Nicht-Offenlegung wählen.
3. Details
Nichtoffenlegung eines Geschäfts ist eine Wahlmöglichkeit für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle. Wenn diese Schwelle erreicht oder überschritten wird, kann der eingebende Händler für bilaterale TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte die untertägige Anzeige oder Nichtanzeige durch das T7-System von Eurex Exchange wählen. Die Standardeinstellung für Geschäfte oberhalb einer bestimmten Volumenschwelle sieht eine untertägige Nichtanzeige durch das T7-System vor.
Ab dem 3. August 2020 gelten die folgenden Nichtoffenlegung-Limite:
Produkt | Nichtoffenlegung-Limit |
ODX1/ODX2/ODX4/ODX5 | 5.000 Kontrakte |
OES1/OES2/OES4/OMSX | 25.000 Kontrakte |
OEB1/OEB2/OEB4/OEB5 | 50.000 Kontrakte |
OSM1/OSM2/OSM4/OSM5 | 2.500 Kontrakte |
Wie in Eurex Clearing-Rundschreiben 053/20 angekündigt, wird ab dem 3. August 2020 das Entgelt für einzelne nicht offengelegte TES- oder Eurex EnLight-Geschäfte in den oben genannten Indexoptionen, wie in der Anlage zu diesem Rundschreiben aufgeführt, erhoben.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppe(n): | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, |
Kontakt: | | Tobias Ehinger, Equity & Index Product Design, Tel. +49-69-211-1 23 13, tobias.ehinger@eurexchange.com |
Verweis auf Rundschreiben: | | Eurex Clearing circular 053/20 |
Web: | | www.eurexchange.com |
Autorisiert von: | | Michael Peters |