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16. Feb. 2026

Eurex

Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Eurex-Rundschreiben 010/26 Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

1.  Einführung

Eurex Deutschland ist verpflichtet, jährlich eine „Due Diligence“-Prüfung ihrer Handelsteilnehmer durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese die für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme geltenden Bedingungen erfüllen.

Die geltenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2017/584 der Kommission vom 14. Juli 2016, zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, dargelegt.

Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 verpflichtet Handelsplätze, Bedingungen für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme durch ihre Mitglieder festzulegen und die Einhaltung der „Due Diligence“ ihrer Mitglieder jährlich gegen diese Bedingungen zu bewerten. Diese Bedingungen wurden in die Börsenordnung für die Eurex Deutschland aufgenommen.

Darüber hinaus soll die „Due Diligence“-Prüfung die Einhaltung des § 51 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland, der die Anforderungen an die Nutzung von Endeingabegeräten außerhalb der registrierten Lokationen des zugelassenen Unternehmens regelt, bestätigen.

Sie finden die Börsenordnung für die Eurex Deutschland auf der Eurex-Website www.eurex.com​ unter dem folgenden Pfad:

01. Börsenordnung

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland müssen das „Due Diligence Statement“ bis spätestens 13. März 2026 abgeben. 

Das „Due Diligence Statement“ kann hier aufgerufen werden (nur in Englisch). 

Zentrale Koordinatoren werden gebeten, die Daten zu ihrem Unternehmen und ihre persönliche PIN einzugeben sowie die entsprechenden Eingabefelder auszufüllen und das „Due Diligence Statement“ abzusenden. 

Bitte beachten Sie, dass die dem Zentralen Koordinator zugesandte PIN dieselbe ist, welche auch zur Abgabe des „Readiness Statement“ verwendet wird. Die PIN ist nur für Zentrale Koordinatoren und ihre Stellvertreter in der Member Section unter dem folgenden Pfad abrufbar:

Member Section > Mein Profil > PIN

Wenn Sie Fragen zum „Due Diligence Statement“ haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@eurex.com. 

3.  Details der regulatorischen Bestimmungen

Die jährliche Prüfung der „Due Diligence“ durch Eurex Deutschland bezieht sich auf die Prüfperiode von Januar 2025 bis Dezember 2025 und umfasst die folgenden Bereiche: 

  • Vorhandelskontrollen zu Preis, Volumen und Wert von Aufträgen sowie zur Nutzung des Systems sowie Nachhandelskontrollen über die Handelsaktivitäten der Handelsteilnehmer;
  • Qualifikationen, die von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen innerhalb der Handelsteilnehmer gefordert werden;
  • Technische und funktionale Konformitätstests;
  • Maßnahmen zur Notfallplanung und -verwaltung; 
  • Bestimmungen darüber, ob der Handelsteilnehmer seinen eigenen Kunden direkten elektronischen Zugang zum System gewähren darf und falls ja, welche Bedingungen für diese Kunden gelten;
  • Registrierung der Handelsteilnehmer als Investmentfirmen. 

Zusätzlich soll die Due-Diligence-Erklärung die Einhaltung von § 51 der Börsenordnung überprüfen, der die Anforderungen für die Nutzung von Eingabegeräten außerhalb der registrierten Handelsorte des zugelassenen Unternehmens festlegt.
 

Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt: 

Ihr Key Account Manager oder client.services@eurex.com

Web:

Eurex Trading Participant Due Diligence Statement 2026

Autorisiert von: 

Melanie Dannheimer



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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

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