1. Einführung
Eurex Deutschland ist verpflichtet, jährlich eine „Due Diligence“-Prüfung ihrer Handelsteilnehmer durchzuführen, um sicherzustellen, dass diese die für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme geltenden Bedingungen erfüllen.
Die geltenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2017/584 der Kommission vom 14. Juli 2016, zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, dargelegt.
Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 verpflichtet Handelsplätze, Bedingungen für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme durch ihre Mitglieder festzulegen und die Einhaltung der „Due Diligence“ ihrer Mitglieder jährlich gegen diese Bedingungen zu bewerten. Diese Bedingungen wurden in die Börsenordnung für die Eurex Deutschland aufgenommen.
Darüber hinaus soll die „Due Diligence“-Prüfung die Einhaltung des § 51 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland, der die Anforderungen an die Nutzung von Endeingabegeräten außerhalb der registrierten Lokationen des zugelassenen Unternehmens regelt, bestätigen.
Sie finden die Börsenordnung für die Eurex Deutschland auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Pfad:
01. Börsenordnung
2. Erforderliche Tätigkeiten
Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland müssen das „Due Diligence Statement“ bis spätestens 13. März 2026 abgeben.
Das „Due Diligence Statement“ kann hier aufgerufen werden (nur in Englisch).
Zentrale Koordinatoren werden gebeten, die Daten zu ihrem Unternehmen und ihre persönliche PIN einzugeben sowie die entsprechenden Eingabefelder auszufüllen und das „Due Diligence Statement“ abzusenden.
Bitte beachten Sie, dass die dem Zentralen Koordinator zugesandte PIN dieselbe ist, welche auch zur Abgabe des „Readiness Statement“ verwendet wird. Die PIN ist nur für Zentrale Koordinatoren und ihre Stellvertreter in der Member Section unter dem folgenden Pfad abrufbar:
Member Section > Mein Profil > PIN
Wenn Sie Fragen zum „Due Diligence Statement“ haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@eurex.com.
3. Details der regulatorischen Bestimmungen
Die jährliche Prüfung der „Due Diligence“ durch Eurex Deutschland bezieht sich auf die Prüfperiode von Januar 2025 bis Dezember 2025 und umfasst die folgenden Bereiche:
- Vorhandelskontrollen zu Preis, Volumen und Wert von Aufträgen sowie zur Nutzung des Systems sowie Nachhandelskontrollen über die Handelsaktivitäten der Handelsteilnehmer;
- Qualifikationen, die von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen innerhalb der Handelsteilnehmer gefordert werden;
- Technische und funktionale Konformitätstests;
- Maßnahmen zur Notfallplanung und -verwaltung;
- Bestimmungen darüber, ob der Handelsteilnehmer seinen eigenen Kunden direkten elektronischen Zugang zum System gewähren darf und falls ja, welche Bedingungen für diese Kunden gelten;
- Registrierung der Handelsteilnehmer als Investmentfirmen.
Zusätzlich soll die Due-Diligence-Erklärung die Einhaltung von § 51 der Börsenordnung überprüfen, der die Anforderungen für die Nutzung von Eingabegeräten außerhalb der registrierten Handelsorte des zugelassenen Unternehmens festlegt.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | Ihr Key Account Manager oder client.services@eurex.com |
Web: | | Eurex Trading Participant Due Diligence Statement 2026 |
Autorisiert von: | | Melanie Dannheimer |