1. Einführung
Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgende Entscheidung mit Wirkung zum 9. März 2026 getroffen:
- Die Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen (auch bekannt als Transaction Size Limits) für die Eingabe von Aufträgen und Quoten gemäß § 10 (4), (5) der Börsenordnung für die Eurex Deutschland werden wie in den Anhängen „Transaction Size Limits 09032026.csv“ und „Maximum Order Value 09032026.csv“ festgelegt.
Start der Produktion: 9. März 2026
2. Erforderliche Tätigkeiten
Eurex User Admins der Clearing-Mitglieder und Handelsteilnehmer sollten die neuen Börsenlimits für Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen gemäß § 10 (4), (5) der Börsenordnung für die Eurex Deutschland zur Kenntnis nehmen und prüfen, ob eigene Limits entsprechend angepasst werden müssen.
Zur Erinnerung:
Für Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen gilt immer das niedrigste gesetzte Limit – unabhängig davon, ob es durch die Börse, ein Clearing-Mitglied (nur für Transaktionsgrößenlimits) oder einen Handelsteilnehmer festgelegt wurde.
3. Details
Angepasste Börsenlimite für Orderbuchhandel
Die neuen Werte für Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen gelten ab 9. März 2026 in der Produktionsumgebung. Die Börsenlimits für Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen sind über das Referenzdaten-Interface verfügbar und Bestandteil der Instrument Snapshot Message. Zusätzlich können die Auftragshöchstwerte in der Eurex Admin GUI sowie über die Eurex Referenzdaten API eingesehen werden. Auch die jeweils effektiven Limits pro Handelsteilnehmer finden sich in den Reports RD215 und RD225.
Alle Produktgruppen mit aktualisierten Transaktionsgrößenlimits und alle Produkte mit aktualisierten maximalen Auftragshöchstwerten und Auftragshöchstvolumen sind in den Anhängen aufgeführt. Unveränderte Werte sind nicht enthalten.
Erinnerung: Ablehnung aufgrund von Börsenlimiten
Aufträge, die das maximale Börsenlimit für Orderbuchhandel – entweder für Auftragshöchstwerte und Auftragshöchstvolumen – überschreiten, werden von T7 automatisch abgelehnt. Auf Anfrage eines Handelsteilnehmers über Eurex Trading Operations kann eine aufgrund der Überschreitung des maximal zulässigen Auftragshöchstwerts und/oder Auftragshöchstvolumens abgelehnte Order im Einzelfall von der Geschäftsführung der Eurex Deutschland zugelassen werden. Eine solche Anfrage kann über den vorhandenen Trading-on-Behalf‑Prozess durch Kontaktaufnahme mit Eurex Trading Operations gestellt werden.
Weitere Details zur erweiterten Funktionalität des Maximum Order Value finden Sie im Eurex T7 Release 14.0 Functional Reference Guide auf der Eurex‑Website www.eurex.com unter:
T7 Release 14.0 > System Documentation > Overview and Functionality > T7 Release 14.0 Functional Reference
Anhänge:
- 1 – Transaction Size Limits 09032026 (.csv)
- 2 – Maximum Order Value 09032026 (.csv)
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, IT/System Administration |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Jonas Ullmann |