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07. Apr. 2026

Eurex

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland

Eurex-Rundschreiben 020/26 Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland

1.  Einführung

Dieses Rundschreiben informiert Sie über die Änderungen

  • der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland („Handelsbedingungen“) durch die Vierunddreißigste Änderungssatzung wie aus dem Anhang ersichtlich.

Die Änderungen in den Regelwerken treten zu dem in der beigefügten Änderungssatzung zu entnehmenden Zeitpunkt in Kraft. 

Die oben genannte Änderungssatzung ist diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link abrufbar: Eurex-Regelwerke.

Datum des Inkrafttretens: 27. Juli 2026

2.  Erforderliche Tätigkeiten 

Es sind keine Tätigkeiten für die Teilnehmer erforderlich.

3.  Details der Initiative

Ziffer 2.5 Handelsbedingungen - Einführung der Packs- und Bundle-Synthetik

Zwecks Einführung von synthetischen Packs und Bundles soll die vorgenannte Ziffer in den Handelsbedingungen angepasst werden.

An der Eurex Deutschland können in unterschiedlichen Orderbüchern gespeicherte preisbeste Orders oder Quotes so kombiniert werden, dass sie der eingehenden Order oder dem Quote gegenüberliegenden Seite entsprechen (“Synthetischer Pfad”). Dabei wurden bislang lediglich solche synthetischen Pfade berücksichtigt, die sich aus einer Kombination von handelbaren Kontrakten, Kalender-Spreads, Butterflies und Condors ergeben. Bei Kalender-Spreads handelt es sich um kombinierte Instrumente, die aus zwei Legs bestehen, bei Butterflies um solche, die aus drei Legs bestehen und bei Condors um solche, die aus vier Legs bestehen (vgl. Ziffer 2.2.5 Handelsbedingungen).

Zukünftig sollen synthetische Pfade berücksichtigt werden, die auch Packs und Bundles als kombinierte Instrumente enthalten können. Bei Packs und Bundles handelt es sich um kombinierte Instrumente, die aus vier Legs (Packs) oder mehr (Bundles) bestehen (vgl. Ziffer 2.2.2 Handelsbedingungen). Das synthetische Matching von Packs und Bundles deckt sich im Wesentlichen mit dem der Butterflies und Condors, so dass in Ziffer 2.5 Abs. 2 Handelsbedingungen zur Einführung der Pack- und Bundle-Synthetik lediglich Anpassungen zur Ausführungspriorität vorgenommen werden sollen. 

Anhang: 

  • Vierunddreißigste Änderungssatzung zu den Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland


Weitere Informationen


Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination 

Kontakt: 

client.services@eurex.com

Web: 

www.eurex.com

Autorisiert von: 

Jonas Ullmann


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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