1. Einführung
Dieses Rundschreiben enthält Informationen bezüglich des Dienstleistungsangebots der Eurex Frankfurt AG und führt Änderungen des Preisverzeichnisses zum Vertrag über die technische Anbindung und die Nutzung der Handels-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag), zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für einen Multi-Member-System Betreiber (Betreiber-Anschlussvertrag) und zum Vertrag über die technische Anbindung an die Eurex Handels-EDV für STPIP und QTPIP (STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag (im Folgenden: „Preisverzeichnis“) ein.
Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat die folgenden Änderungen am Preisverzeichnis beschlossen:
- die Einführung von zwei neuen SpA‑Konnektivitätsoptionen,
- redaktionelle Änderungen an der Preisliste zu Klarstellungszwecken sowie die Korrektur eines Verweises, der zuvor gelöscht worden war.
Alle Änderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es ist keine sofortige Aktion erforderlich.
3. Details der Initiative
A. Einführung von zwei neuen Sponsored‑Access (SpA)-Konnektivitätsoptionen
Mit Wirkung zum 1. Juli 2026 führt Eurex die folgenden neuen Sponsored‑Access(SpA)-Konnektivitätsprodukte ein:
- SpA Eurex FIX LF Trading Session (max. 50 Transaktionen/Sekunde) mit einem monatlichen Entgelt von 260 €,
- SpA GUI über das Internet mit einem monatlichen Entgelt von 310 €. Die SpA GUI über das Internet wird ohne Rabatt angeboten.
B. Redaktionelle Änderungen am Preisverzeichnis
Zusätzlich zur Einführung der neuen SpA‑Konnektivitätsprodukte werden die folgenden Änderungen am Preisverzeichnis vorgenommen:
- In Tabelle 1.1 wird der Verweis „Standleitung in Tier Co‑Location“, der zuvor irrtümlich gelöscht worden war, wieder aufgenommen
- In Abschnitt 1.3 (Multi‑Member‑System‑Betreiber) wird ausschließlich zu Klarstellungszwecken ein Verweis auf eine Bandbreite von 1.000 Mbit/s ergänzt.
Gemäß § 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags über die technische Anbindung und die Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland (Anschlussvertrag) ist die Eurex Frankfurt AG berechtigt, die AGB jederzeit unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Handelsteilnehmers zu ändern. Änderungen der AGB werden dem Handelsteilnehmer mindestens sechs Wochen vor deren Wirksamkeit bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Handelsteilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich Widerspruch bei der Eurex Frankfurt AG erhebt.
Anhang:
- Geänderte Abschnitte des Preisverzeichnisses zum Anschlussvertrag, Betreiber-Anschlussvertrag und STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Multi-Member-System-Betreiber |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice |
Kontakt: | | client.services@eurex.com, eurex.pricing@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Matthias Graulich |