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11. Jan. 2021

Eurex

TEST- Jährliche „Due Diligence“-Prüfung der Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland

Eurex-Rundschreiben 003/21

1.  Einführung

Eurex Deutschland muss jährlich überprüfen, ob alle Handelsteilnehmer die Zulassungskriterien der Eurex Deutschland einhalten. 

Die geltenden regulatorischen Bestimmungen sind in der Delegierten Verordnung 2017/584 der Kommission vom 14. Juli 2016, zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Handelsplätze, dargelegt.

Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 verpflichtet Handelsplätze, Bedingungen für die Nutzung ihrer elektronischen Ordersysteme durch ihre Mitglieder festzulegen und die „Due Diligence“ ihrer Mitglieder jährlich gegen diese Bedingungen zu bewerten. Diese Bedingungen wurden in die geltende Börsenordnung der Eurex Deutschland aufgenommen.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland müssen das „Due Diligence Statement“ bis spätestens 5. Februar 2021 eingereicht haben.

Das „Due Diligence Statement“ kann hier aufgerufen werden.

Zentrale Koordinatoren werden gebeten, die Daten zu ihrem Unternehmen und ihre persönliche PIN einzugeben sowie die entsprechenden Kästchen anzuklicken und das „Due Diligence Statement“ abzusenden. Bitte beachten Sie, dass die PIN dem Zentralen Koordinator zugesandt wurde und die gleiche ist, welche auch zur Abgabe des „Readiness Statement“ verwendet wurde.

Wenn Sie Ihre PIN nicht mehr zur Hand haben oder keine erhalten haben, nehmen Sie bitte mit Ihrem Key Account Manager Kontakt auf.

Wenn Sie Fragen zum „Due Diligence Statement“ haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Key Account Manager oder senden Sie eine E-Mail an: client.services@eurex.com.

3.  Details der regulatorischen Bestimmungen

Die jährliche Prüfung der „Due Diligence“ durch die Eurex Deutschland bezieht sich auf die Prüfperiode von Januar 2020 bis Dezember 2020 und umfasst die folgenden Bereiche:

  • Zulassungskriterien festgelegt in der Börsenordnung für die Eurex Deutschland, Abschnitt IV (Handelsteilnehmer) und Abschnitt V (Zugang zum Handelssystem)
  • Zulassungskriterien festgelegt in Artikel 7 der Delegierten Verordnung 2017/584 (Due Diligence der Mitglieder von Handelsplätzen)
  • Anforderungen im Zusammenhang mit dem angemessenen Testen des Handelssystems, des Handelsalgorithmus oder Handelsstrategie der Mitglieder gemäß Artikel 9 der Delegierten Verordnung 2017/584 (Konformitätstests)
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen festgelegt in der Delegierten Verordnung 2017/589 der Kommission vom 19. Juli 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen, die algorithmischen Handel betreiben
  • Wenn auf Ihr Unternehmen anwendbar, Anforderungen in Zusammenhang mit dem angemessenen Testen der Algorithmen durch die Teilnehmer zur Vermeidung marktstörender Handelsbedingungen gemäß Artikel 10 der Delegierten Verordnung 2017/584.


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland 

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt:

Ihr Key Account Manager Trading oder client.services@eurex.com

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von:

Dr. Randolf Roth


Marktstatus

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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