1. Einführung
Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat beschlossen, die Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland (Handelsbedingungen) zu ändern, um Drittparteien, d.h. Komprimierungsdienstleistern, zu ermöglichen, Komprimierungsdienstleistungen für börsennotierte Derivate an der Eurex Deutschland, wie im Anhang dargestellt, mit Wirkung zum 29. März 2021 anzubieten.
Darüber hinaus hat der Vorstand der Eurex Frankfurt AG beschlossen, vom 29. März bis zum 30. Juni 2021 einen Entgelterlass für Portfolio-Komprimierer gemäß dem Preisverzeichnis zum Anschlussvertrag, zum Provider-Anschlussvertrag und zum STPIP- und QTPIP-Anschlussvertrag der Eurex Frankfurt AG anzubieten.
Start der Produktion: 29. März 2021
Alle Support-Informationen zum Komprimierungsservice werden auf unserer speziellen Projekt-Initiatives-Website unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt (nur in Englisch):
Support > Initiatives & Releases > Project Readiness > Compression
2. Erforderliche Tätigkeiten
Es besteht kein Handlungsbedarf für die Teilnehmer.
3. Details der Initiative
A. Service-Überblick
Im Zusammenhang mit der Einführung der Infrastruktur für Komprimierungsdienstleistungen werden in der Einleitung zu Abschnitt 4, und in 4.2 (1), 4.3 (8), 4.6 (1), 4.7, 4.8 und 4.10 der Handelsbedingungen Änderungen vorgenommen. Details entnehmen Sie bitte der beigefügten 23. Änderungssatzung zu den Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Eurex Deutschland kann den Börsenteilnehmern einen neuen Eingabeservice für Portfolio-Komprimierungsgeschäfte über die Off-Book-Trading-Funktionalitäten anbieten.
- Börsenteilnehmer und Third-Party-Information-Provider (TPIP), die von der Geschäftsführung der Eurex Deutschland als Portfolio-Komprimierungsanbieter zugelassen sind, können Portfolio-Komprimierungsgeschäfte im Auftrag anderer Börsenteilnehmer eingeben. Börsenteilnehmer, die Komprimierungsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen daher mit einem autorisierten und zugelassenen Portfolio-Komprimierer eine Vereinbarung über die Eingabe von Komprimierungsgeschäften in ihrem Namen abschließen.
- Portfolio-Komprimierungssaufträge werden nur dann gegeneinander ausgeführt, wenn alle an einem Portfolio-Komprimierungszyklus teilnehmenden Börsenteilnehmer die in ihrem Namen eingegebenen Portfolio-Komprimierungsaufträge bestätigt haben, und der betreffende Portfolio-Komprimierungszyklus vom Portfolio-Komprimierungsdienstleister als vollständig und korrekt im System der Eurex Deutschland freigegeben worden ist.
- Wenn bis zum Ende des Handelstages, an dem der Portfolio-Komprimierungszyklus initiiert wurde, die Bestätigungen der Teilnehmer eines Portfolio-Komprimierungszyklus nicht vorliegen, oder der Portfolio-Komprimierungszyklus vom Portfolio-Komprimierungsdienstleister nicht freigegeben wurde, werden alle Portfolio-Komprimierungsaufträge des Portfolio-Komprimierungszyklus im System der Eurex Deutschland gelöscht, und der Portfolio-Komprimierungszyklus wird aufgehoben.
- Portfolio-Komprimierungsgeschäfte können nicht auf Antrag eines Börsenteilnehmers storniert werden. Es ist nur eine Aufhebung von Amts wegen durch die Geschäftsführung der Eurex Deutschland möglich.
B. Entgelte für Komprimierungsservices
Zur Unterstützung der Komprimierungsdienstleistungen wird vom 29. März bis zum 30. Juni 2021 ein Entgelterlass der monatlichen Grundentgelte für Komprimierer und der Entgelte für Komprimierungszyklen angeboten.
Detaillierte Informationen zum Preisverzeichnis entnehmen Sie bitte Eurex-Rundschreiben 023/21.
Anhang:
- Aktualisierte Abschnitte der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Verweis auf Rundschreiben: | | Eurex-Rundschreiben 023/21, Eurex Clearing circular 019/21 |
Web: | | Support > Initiatives & Releases > Project Readiness > Compression |
Autorisiert von: | | Michael Peters |