1. Einführung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 3. Mai 2021 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Leistungen von Börsen und anderen Handelsplattformen für Finanzprodukte Stellung genommen.
Das BMF sieht Leistungen, bei denen die Börse als zentraler Kontrahent auftritt, und IT-Dienstleistungen (technische Anbindung an den Börsenbetrieb zur Nutzung der Börsensoftware und -programme sowie Überlassung von Rechenzentrumskapazität) im Regelfall als einheitliche, umsatzsteuerbefreite Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren an. Gleiches gilt für Leistungen der Börse zur Abwicklung von Börsengeschäften (Matching, Clearing, Settlement) und IT-Dienstleistungen.
Das BMF weist darauf hin, dass bei den Leistungen nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung verzichtet werden kann (Option zur Umsatzsteuer) und dass IT-Dienstleistungen an Leistungsempfänger, die selbst keine Transaktionen auf dem Börsenplatz vornehmen, stets umsatzsteuerpflichtig sind.
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2. Erforderliche Aktion
Es ist keine Aktion seitens der Teilnehmer erforderlich.
3. Details
Vorbehaltlich weiterer Abstimmungen mit der Finanzverwaltung beabsichtigt Eurex Frankfurt AG, wesentliche Leistungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Börsen-EDV der Eurex Deutschland ab dem 1. Juli 2021 grundsätzlich als umsatzsteuerfrei zu behandeln. Dies betrifft Entgelte für Anbindungskomponenten, die zur Erbringung dieser Leistung erforderlich sind.
Eine detaillierte Darstellung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Entgeltkomponenten wird in den nächsten Wochen rechtzeitig vor dem Rechnungslauf des Monats Juli über ein weiteres Eurex-Rundschreiben zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | client.services@eurex.com |
Web: | | www.eurex.com |
Autorisiert von: | | Dr. Randolf Roth |