MiFID II/MiFIR-Reporting: Klarstellung der Reporting-Anforderungen, wenn die Ausführungsentscheidung vom Kunden getroffen wurde
Eurex-Rundschreiben 021/22 MiFID II/MiFIR-Reporting: Klarstellung der Reporting-Anforderungen, wenn die Ausführungsentscheidung vom Kunden getroffen wurde
1. Einführung
Dieses Rundschreiben stellt die Anforderungen für das Reporting von Börsenteilnehmern hinsichtlich der Eurex T7-Felder „Execution Qualifier” und „Execution Identifier“ klar, gemäß der Definition der Felder in Eurex-Rundschreiben 040/17.
Die folgenden Informationen sind nur für den Fall relevant, dass die Ausführungsentscheidung nicht innerhalb des Teilnehmer-Unternehmens, sondern vom Kunden getroffen wurde.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Wenn die Ausführungsentscheidung nicht vom Börsenteilnehmer, sondern von dessen Kunden getroffen wurde, müssen die zwei vorgenannten Felder wie folgt befüllt werden:
Es liegt in der Verantwortung der Börsenteilnehmer, den Entscheider zu ermitteln, der in Übereinstimmung mit deren Governance-Regeln vorrangig für die Ausführung verantwortlich ist.
3. Details
Wenn die Ausführungsentscheidung vom Kunden getroffen wurde, müssen Börsenteilnehmer folgende Eingaben in den T7-Feldern „Execution Qualifier” und „Execution Identifier“ vornehmen:
„24“ in das Feld „Execution Qualifier“, welches anzeigt, dass der Entscheider eine natürliche Person ist. Diese Eingabe ist erforderlich, da Eurex den „Execution Qualifier“ nutzt, um zu identifizieren, ob ein Short Code oder eine Algorithmus-ID im Feld „Execution Identifier“ angegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Eingaben standardmäßig für den Fall zu machen sind, dass die Entscheidung durch den Kunden getroffen wurde. Dies gilt auch für Orders, die über „Direct Market Access“ (DMA) übermittelt wurden, unabhängig davon, ob der Kunde eine natürliche Person oder ein Algorithmus ist.
Des Weiteren informieren wir Sie, dass jegliche Änderungen in den Anforderungen an das Reporting, die aufgrund von Anpassungen in den MiFID II/MiFIR-Bestimmungen oder im Eurex-Regelwerk erfolgen, und somit Änderungen im System nach sich ziehen, in das Dokument „Information handbook for audit trail, transaction and other regulatory reporting under the MiFID II/MiFIR regime” (Eurex Reporting Manual) eingearbeitet werden.
Weitere Details können Sie der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Pfad entnehmen:
Weitere Detailinformationen zum „Execution Qualifier” und „Execution Identifier” sind dem Dokument „Enhanced Trading Interface – Derivatives Message reference” zu entnehmen, das auf der Eurex-Website unter dem folgenden Pfad abrufbar ist:
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Update des Markt-Status erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.