1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Handelsteilnehmer außerhalb des Anwendungsbereichs der MiFIR („non-MiFIR Handelsteilnehmer“) auf die zwingende Einhaltung der Anforderungen für Transaktionsmeldungen nach § 66 der Börsenordnung für die Eurex Deutschland (“BörsO”), in Verbindung mit dem Eurex-Rundschreiben 146/17 hinweisen.
2. Erforderliche Tätigkeiten
Die für die Transaktionsmeldung notwendigen Daten sind über die Regulatory Reporting Solution („RRS“) vollständig und korrekt bereitzustellen. RRS stellt jedem non-MiFIR Handelsteilnehmer zu Beginn des Geschäftstages nach dem Handelstag (T+1) eine Datei mit allen Transaktionen zur Verfügung, die mit weiteren Informationen bis spätestens 18:00 Uhr CET/CEST an T+1 anzureichern und erneut über die Common Upload Engine („CUE“) hochzuladen sind. Eine unvollständige oder nicht fristgemäße Lieferung der erforderlichen Daten, unter Berücksichtigung der „Non-MiFIR reporting known limitations“, stellt einen Verstoß gegen die BörsO dar.
Details der zu liefernden Transaktionsdaten sowie zum technischen Aufbau finden Sie auf der Eurex-Website www.eurex.com unter folgenden Pfad (nur in Englisch):
Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > Reporting > Information handbook for transaction reporting under the MiFID II/MiFIR regime
Aktuell bestehende Known Limitations sind unter folgenden Pfad abrufbar (nur in Englisch):
Rules & Regs > MiFID II/MiFIR > Reporting > Non-MiFIR reporting known limitations
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre Key Account Manager zur Verfügung.
Weitere Informationen
Empfänger: | | Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren |
Zielgruppen: | | Front Office/Trading, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination |
Kontakt: | | Ihr Key Account Manager oder client.services@deutsche-boerse.com; Für technische Fragen: Ihr Technical Key Account Manager oder cts@deutsche-boerse.com |
Verweis auf Rundschreiben: | | Eurex-Rundschreiben 146/17 |
Web: | | Rules & Regs > MiFID II/MiFIR |
Autorisiert von: | | Melanie Dannheimer |