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14. Nov. 2025

Eurex

Änderung der Börsenordnung und der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland

Eurex-Rundschreiben 102/25 Änderung der Börsenordnung und der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland

1.  Einführung

Dieses Rundschreiben informiert Sie über Änderungen

  • der Börsenordnung für die Eurex Deutschland („BörsO“) durch die Einundzwanzigste Änderungssatzung wie aus dem Anhang 1 ersichtlich,
  • der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland („Handelsbedingungen“) durch die Dreiunddreißigste Änderungssatzung wie aus dem Anhang 2 ersichtlich.

Die Änderungen in den Regelwerken treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Details hierzu sind den beigefügten Änderungssatzungen zu entnehmen. 

Die oben genannten Änderungssatzungen und die geänderten Abschnitte sind diesem Rundschreiben angehängt. Die geänderten Regelwerke inklusive der Änderungssatzungen sind auf der Eurex-Website www.eurex.com unter dem folgenden Link abrufbar: Eurex-Regelwerke

2.  Erforderliche Tätigkeiten 

An der Eurex Deutschland zugelassene Unternehmen, die als Sponsored Access-Anbieter einer anderen Person einen direkten elektronischen Zugang in der Form des geförderten Zugangs („Sponsored Access“) gewähren möchten, sollten sich mit dem technischen Set-Up und Connectivity Optionen vertraut machen. Zur Gewährung des Sponsored Access zugunsten von anderen Personen, d. h. nicht an der Eurex Deutschland zugelassenen Unternehmen, ist es erforderlich, dass diese ein Connectivity Agreement mit der Eurex Frankfurt AG unterzeichnen, entsprechende Connectivity von der Eurex Frankfurt AG bestellen und mit ihrer Handelssoftware den Zugang zum Eurex-Handelssystem sicherstellen.  

3.  Details

I.    Änderungen der BörsO 

Erweiterung der Abwicklungsmöglichkeiten für Transaktionen an der Eurex Deutschland

Die Erfüllung der an der Eurex Deutschland abgeschlossenen Transaktionen soll künftig über ein weiteres, in § 19 Abs. 2 BörsO aufgenommenes Abwicklungsinstitut möglich sein.

II.    Änderungen in den Handelsbedingungen

a)  Ziffer 3.7 Handelsbedingungen – Erweiterung der Funktionalität „Self-Match-Prevention“

Die Regelungen zur Funktionalität „Self-Match- Prevention“ („SMP“) in Ziffer 3.7 Handelsbedingungen wird erweitert.

Zukünftig können die Handelsteilnehmer eine der in Ziffer 3.7 Handelsbedingungen genannten Varianten wählen, wenn eine eingehende Order oder eingehende Quotes mit einer SMP-Kennzeichnung auf entgegengesetzte Orders oder Quotes mit derselben SMP-Kennzeichnung im selben Orderbuch treffen („SMP-Event“). Neben der bisher bereits angebotenen Variante „Cancel Aggressive and Passive“ stehen den Handelsteilnehmern ebenfalls die Varianten „Cancel Passive“ und „Cancel Aggressive“ zur Verfügung.

Mit der Erweiterung der SMP-Funktionalität soll den Handelsteilnehmern die Möglichkeit gegeben werden, die Vermeidung von Selbstausführungen flexibler und zu unterschiedlichen Handelsstrategien passend zu gestalten.

b)  Ziffern 2.2.1, 2.2.2, 2.5, 2.9.3, 2.9.4, 2.9.4a, 2.9.7 - 2.9.9 Handelsbedingungen – Einführung der Condor-Synthetik

Zwecks Einführung der Condor-Synthetik werden die vorgenannten Ziffern in den Handelsbedingungen geändert.

An der Eurex Deutschland können in unterschiedlichen Orderbüchern gespeicherte preisbeste Orders oder Quotes so kombiniert werden, dass sie der der eingehenden Order oder dem Quote gegenüberliegenden Seite entsprechen (“Synthetischer Pfad”). Dabei wurden bislang lediglich solche synthetischen Pfade berücksichtigt, die sich aus einer Kombination von handelbaren Kontrakten und Kalender-Spreads ergeben. Bei Kalender-Spreads handelt es sich um kombinierte Instrumente, die aus zwei Legs bestehen.

Zukünftig können synthetische Pfade auch kombinierte Instrumente enthalten, welche aus mehr als zwei Legs bestehen. Bei den zusätzlich zu berücksichtigenden kombinierten Instrumenten bestehend aus drei Legs handelt es sich um Butterflies und bei kombinierten Instrumenten bestehend aus vier Legs um Condors (vgl. Ziffer 2.2.1 Handelsbedingungen).

Mit der beschriebenen Erweiterung der synthetischen Pfade soll die Liquidität in den Butterfly- und Condor-Orderbüchern verbessert werden.

Die Vorschriften zur Aufhebung und Preiskorrektur von Transaktionen (Ziffer 2.9 ff. Handelsbedingungen) werden angepasst. Gemäß Ziffer 2.9.4a Handelsbedingungen soll die Geschäftsführung der Eurex Deutschland bei speziellen Outright-Transaktionen mit mehr als zwei Legs unter bestimmten Voraussetzungen eine Preiskorrektur der Transaktionen in handelbaren Kontrakten vornehmen können. In Ziffern 2.9.3, 2.9.4, 2.9.10 Handelsbedingungen wird klargestellt, dass bei speziellen Outright-Transaktionen mit mehr als zwei Legs kein Wahlrecht auf Übernahme oder Aufhebung der Transaktion besteht. 



Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen:

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, 
Revision/Security Coordination

Kontakt: 

client.services@eurex.com

Web: 

www.eurex.com

Autorisiert von: 

Jonas Ullmann


Marktstatus

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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