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04. Feb. 2026

Eurex

Zulässigkeit von Euro-EU Bond Futures für US-Konten als „Foreign Securities Futures Product“

Eurex-Rundschreiben 007/26 Zulässigkeit von Euro-EU Bond Futures für US-Konten als „Foreign Securities Futures Product“

1.  Einführung

Die Eurex Deutschland (Eurex) teilt mit diesem Rundschreiben mit, dass nach ihrer Einschätzung Euro-EU Bond Futures (FBEU) gemäß der Exemptive Order der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) von 2009, welche die Zulässigkeit bestimmter US-Personen zum Handel mit Foreign Securities Futures Products (FSFP) regelt (2009 SEC Order), der Staff Advisory der Commodity Futures Trading Commission (CFTC) von 2010 bezüglich des Angebots und Verkaufs von FSFPs an Kunden in den Vereinigten Staaten (2010 CFTC Advisory) und dem US-amerikanischen Commodity Exchange Act, als zulässige FSFP behandelt werden können. 

Wirksamkeitsdatum: 4. Februar 2026

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Alle Eurex-Teilnehmer, die berechtigt sind, zulässige FSFP für US-Konten gemäß den Bedingungen der 2009 SEC Order, der 2010 CFTC Advisory, dem US-amerikanischen Commodity Exchange Act und dem Eurex-Rundschreiben 105/21 zu handeln, dürfen FBEU für US-Konten handeln, sofern dieser Handel diesen Bedingungen entspricht.

3.  Details

Die Handelbarkeit von FSFPs für US-Personen unterliegt der 2009 SEC Order, der 2010 CFTC Advisory und dem US-amerikanischen Commodity Exchange Act. Eurex teilt mit, dass nach ihrer Einschätzung und vorbehaltlich der Bedingungen der 2009 SEC Order, der 2010 CFTC Advisory und des Commodity Exchange Act, FBEU für US-Konten gehandelt werden können.

Bitte beachten: Um berechtigt zu sein, FSFP für US-Konten zu kaufen oder zu verkaufen, müssen US-Personen sowohl als „Qualified Institutional Buyer“, „Accredited Investor“ und „Eligible Contract Participant“ qualifiziert sein. Intermediäre müssen gemäß den US-amerikanischen regulatorischen Vorschriften für Securities Futures als auch für Commodity Futures registriert oder von der Registrierung befreit sein. Weitere Informationen zu allen Anforderungen der Eurex im Zusammenhang mit dem Handel von FSFPs für US-Konten finden Sie im Eurex-Rundschreiben 105/21

Eurex erinnert die Teilnehmer daran, dass grundsätzlich keine Eurex-Rundschreiben mehr bezüglich der Zulässigkeit von FSFP oder dem FSFP-Status (zulässig/nicht zulässig) veröffentlicht werden. 

US-Personen sollten sich an ihre Rechts- und anderen Berater wenden, wenn sie Fragen dazu haben, ob sie FSFP, die an Eurex zum Handel zugelassen sind, handeln dürfen. Jeder zulässige US-Kunde, der mit FSFP handeln möchte, sollte sich an seinen zulässigen Intermediär wenden.


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, Revision/Security Coordination 

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 105/21114/23

Kontakt:

Damien Zinck, Sales America, damien.zinck@eurex.com, Tel. +1 312 4599256 oder Jutta Frey-Hartenberger, Eurex Derivatives Products & Markets,  jutta.frey-hartenberger@eurex.com, Tel. +49-69-211-1 49 88

Web:

www.eurex.com

Autorisiert von: 

Matthias Graulich


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