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21. Juli 2026

Eurex

Aktienderivate: Einführung von neuen Micro-Aktien- & ETF-Optionen

Eurex-Rundschreiben 045/26 Aktienderivate: Einführung von neuen Micro-Aktien- & ETF-Optionen

1.  Einführung

Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgende Beschlüsse mit Wirkung zum 17. August 2026 gefasst: 

  • Einführung von drei Micro-Aktien- & ETF-Optionen gemäß den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland (nachfolgend: „Kontraktspezifikationen“) (Anhänge 2 und 3). 

  • Weitere Anpassungen in den Kontraktspezifikationen gemäß den Anhängen 2 und 3. 

Der Vorstand der Eurex Frankfurt AG hat Folgendes mit Wirkung zum 17. August 2026 beschlossen: 

  • Einführung des Liquidity Provider-Programms „Equity 06 – Micro Stock & ETF Options“ für die neuen Produkte gemäß Anhang 4. 

Zur Umsetzung der o.g. Beschlüsse der Eurex Deutschland werden die Kontraktspezifikationen mit Wirkung zum 17. August 2026 geändert, wie in den Anhängen 2 und 3 dargelegt.

Dieses Rundschreiben enthält alle Informationen zur Einführung der neuen Produkte sowie die geänderten Abschnitte der relevanten Regelwerke der Eurex Deutschland.

Start der Produktion: 17. August 2026

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Für die Teilnahme ist keine Aktion erforderlich.

Informationen zu Section 871(m) IRC – Derzeit keine Relevanz

Bestimmte Derivate (insbesondere Single Stock- Optionen und Futures mit Bezug auf US-Aktien) können grundsätzlich vom Anwendungsbereich der Section 871(m) IRC erfasst werden. Aufgrund der aktuellen Produktgestaltung entstehen derzeit jedoch keine dividendenähnlichen Zahlungen („Dividend Equivalent Amounts“) im Sinne der steuerlichen Vorschriften. Daher bestehen derzeit weder Quellensteuer- noch Reporting-Verpflichtungen nach Section 871(m) IRC. Dementsprechend gelten derzeit keine Verpflichtungen zur Bereitstellung zusätzlicher Dokumente oder Zulassungsvoraussetzungen. 

Clearing-Mitglieder der Eurex Clearing AG sollten beachten, dass sich diese Bewertung ändern kann, wenn sich die zugrunde liegenden Umstände verändern (z. B. bei Dividendenzahlungen). In einem solchen Fall würden die relevanten Anforderungen gemäß Section 871(m) des IRC anwendbar werden. 

Diese Informationen dienen ausschließlich der Orientierung und spiegeln die aktuelle Bewertung der Eurex Clearing AG wider. Sie stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und können sich insbesondere im Falle von Änderungen der zugrunde liegenden Tatsachen oder des geltenden Rechts ändern. Clearing-Mitglieder bleiben für ihre eigene Bewertung und Einhaltung etwaiger steuerlicher Verpflichtungen verantwortlich.

3.  Details

A.  Produktüberblick

Bitte entnehmen Sie die Produktdetails dem Anhang 1. Es handelt sich hierbei um einen „Soft Launch“ mit drei Produkten, um Eurex-Handelsteilnehmern- und Clearing-Mitgliedern die Durchführung von Test-Trades zu ermöglichen und die Bereitschaft für den zu einem späteren Zeitpunkt angekündigten „Full Launch“ sicherzustellen. Die neuen Micro-Aktien- & ETF-Optionen unterscheiden sich von den Standardoptionen durch die unterstützten Verfallstage, Handelszeiten bis 22:00 Uhr MEZ für US-Underlyings, Barausgleich (Cash Settlement) sowie eine standardmäßige Europäische Ausübung. 

B.  Kontraktspezifikationen und Produktparameter

Bitte entnehmen Sie die detaillierten Kontraktspezifikationen den Anhängen 2 und 3. 

Die Vollversion der aktualisierten Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website veröffentlicht unter: 03. Kontraktspezifikationen.

C.  Zulassung zu den T7-Entry-Services (TES)

Die neuen Produkte werden zu den T7-Entry-Services (TES) zugelassen. Bitte entnehmen Sie die Mindestgröße für Block-Trades auf Produktebene den angehängten Kontraktspezifikationen in den Anhängen 2 und 3.

Eine Übersicht der für die Produkte zur Verfügung stehenden T7-Entry-Funktionalitäten sowie detaillierte Angaben auf Einzelproduktbasis hinsichtlich deren Verfügbarkeit, Nutzungsmöglichkeiten und Mindesteingabegrößen zu den verschiedenen T7-Entry-Funktionalitäten finden Sie auf der Eurex-Website unter diesem Link: T7 Entry Service-Parameter.

D.  TSL-Produktgruppe (Transaction Size Limits) 

Für Micro-Aktien- & ETF-Optionen wird die neue TSL-Produktgruppe „MICRO“ eingerichtet.  

E.  Risikoparameter

Die Risikoparameter der neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Risikoparameter und Initial Margins

und der Eurex Clearing-Website unter dem folgenden Link: Risk parameters.

Dort finden Sie auch eine aktuelle Liste mit Details zu Prisma-fähigen Eurex-Produkten. 

F.  Entgelt für exzessive Systemnutzung und Order-Transaktions-Verhältnis

Das Entgelt für exzessive Systemnutzung („Excessive System Usage Fee“) und das Order-Transaktions-Verhältnis („Order-to-Trade Ratio“) für die neuen Produkte wurden entsprechend den bestehenden Produkten definiert. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Eurex-Website unter den folgenden Links: Entgelt für exzessive Systemnutzung, Order-Transaktions-Verhältnis.

G.  Mistrade Ranges und Positionslimite

Die Mistrade Ranges und Positionslimite für die neuen Produkte werden ab dem Handelsstart auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link veröffentlicht: Produktüberblick.

H.  Transaktionsentgelte

Das Transaktionsentgelt pro Kontrakt für Micro-Aktien- & ETF-Optionen ist als Prozentsatz des Kontraktwertes definiert, d. h. der folgende Prozentsatz multipliziert mit der Kontraktgröße multipliziert mit dem Preis der zugrunde liegenden Aktie (für Britische Pfund (GBP) der zugrundeliegende Aktienkurs in Pence dividiert durch 100). Der Preis der zugrunde liegenden Aktie ist der offizielle Schlusskurs der zugrunde liegenden Aktie am relevanten primären Kassamarkt des vorherigen Handelstages. Die Details entnehmen Sie bitte dem Preisverzeichnis der Eurex Clearing AG, das auf der Eurex Clearing-Website unter dem folgenden Link verfügbar ist (nur in Englisch): 3. Price List.

I.  Vendorenkürzel

Die Vendorenkürzel für die neuen Produkte entnehmen Sie bitte ab Handelsstart der Eurex-Website unter dem Link: Produktüberblick.

J.  Liquiditätsbereitstellung

Bitte entnehmen Sie Details dem angehängten „Product Specific Supplement“ (PSS) (Anhang 4). Einen Überblick zu Market-Making und Liquiditätsbereitstellung an Eurex finden Sie auf der Eurex-Website unter dem folgenden Link (nur in Englisch): Market-Making and Liquidity provisioning.

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn ihnen der Liquidity Provider nicht innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen nach Bekanntgabe dieses Rundschreibens gemäß Ziffer 4 (2) des Liquidity Provider Agreements gegenüber Eurex Frankfurt AG und Eurex Clearing AG widerspricht.
 

Anhänge: (Anhang 4 nur in Englisch) 

  • 1 – Überblick zu den Produkten 

  • 2 – Geänderte Abschnitte der Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland 

  • 3 – Geänderte Abschnitte der Annexe zu den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland 

  • 4 – Product Specific Supplement (PSS) for Micro Stock & ETF Options – Equity 06 


Weitere Informationen

Empfänger: 

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren 

Zielgruppen: 

Front Office/Handel, Middle + Backoffice, IT/System Administration, Revision/Security Coordination

Kontakt: 

client.services@eurex.com

Web: 

www.eurex.com

Autorisiert von: 

Matthias Graulich



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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Eurex Internetseite unter Support --> Emergencies and safeguards (nur in Englischer Sprache verfügbar) finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

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