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26. März 2024

Eurex

Passive Liquidity Protection: Verzögerungszeiten für Optionskontrakte auf Fixed Income Futures-Kontrakte und Optionskontrakte auf Geldmarkt-Index-Futures-Kontrakte

Eurex-Rundschreiben 035/24 Passive Liquidity Protection: Verzögerungszeiten für Optionskontrakte auf Fixed Income Futures-Kontrakte und Optionskontrakte auf Geldmarkt-Index-Futures-Kontrakte

1.  Einführung

Die Geschäftsführung der Eurex Deutschland hat folgende Beschlüsse mit Wirkung zum 15. April 2024 gefasst:

  • Einführung von Passive Liquidity Protection in den OBND- und OFIT-Produktgruppen mit einer Verzögerungszeit von 1 Millisekunde; 
  • Die Annexe zu den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland werden wie im Anhang zu diesem Rundschreiben dargestellt geändert.

Mit diesem Rundschreiben möchte Eurex Deutschland („Eurex“) Ihnen weitere Informationen über die geplante Einführung der Passive Liquidity Protection („PLP“)-Funktionalität für Optionskontrakte auf Fixed Income Futures-Kontrakte und Optionskontrakte auf Geldmarkt-Index-Futures-Kontrakte geben, die für den 15. April 2024 vorgesehen ist.

Die PLP-Verzögerungszeit wurde auf 1 Millisekunde in Produktion und Simulation für diese Produkte festgelegt.

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Es ist keine Aktion erforderlich. Teilnehmer, die an der Nutzung der PLP-Funktionalität für die neu unterstützten Produkte interessiert sind, sollten zum Testen die Eurex-Simulationsumgebung nutzen, welche am 29. Dezember 2023 für diese Produkte freigeschaltet wurde. 

3.  Details der Initiative

Am 15. April 2024 wird PLP für die folgenden Produkte mit einer Verzögerungszeit von 1 Millisekunde aktiviert:

  • Optionskontrakte auf Euro-Schatz-Futures-Kontrakte (OGBS)
  • Optionskontrakte auf Euro-Bobl-Futures-Kontrakte (OGBM)
  • Optionskontrakte auf Euro-Bund-Futures-Kontrakte (OGBL)
  • Optionskontrakte auf Euro-Buxl®-Futures-Kontrakte (OGBX)
  • Optionskontrakte auf Euro-OAT-Futures-Kontrakte (OOAT)
  • Optionskontrakte auf Euro-BTP-Futures-Kontrakte (OBTP)
  • Optionskontrakte auf Dreimonats-EURIBOR-Futures-Kontrakte (OEU3)
  • Einjährige- bis Vierjährige-EURIBOR-Mid-Curve-Optionskontrakte (OEM1-4)

Eurex wird Änderungen in der Handelsaktivität und die Orderbuch-Dynamik kontinuierlich beobachten, um die Angemessenheit der Verzögerungszeiten zu prüfen. Sollten empirische Ergebnisse belegen, dass eine Anpassung erforderlich ist, wird Eurex die Verzögerungszeiten nach einer entsprechenden Mitteilung anpassen.

Weitere Informationen über die PLP-Funktionalität hat Eurex auf der speziellen Seite zur PLP-Initiative auf der Eurex-Website zur Verfügung gestellt. Dort finden Sie ausführliche Informationen darüber, wie und warum Eurex Pionierarbeit bei der Bereitstellung einer funktionalen Lösung zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen geleistet hat. Weiterhin finden Sie zusätzliche Informationen über die Auswirkungen der Einführung von PLP auf die Handelscharakteristika und das Liquiditätsbild von DAX-Indexoptionen. 

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link (nur in Englisch):

Trade > Eurex PLP

Die Vollversion der aktualisierten Kontraktspezifikationen wird ab Handelsbeginn auf der Eurex-Website www.eurex.com veröffentlicht unter:

Rules & Regs > Eurex Regelwerke > 03. Kontraktspezifikationen

Anhang:

  • Geänderte Abschnitte der Annexe zu den Kontraktspezifikationen für Futures-Kontrakte und Optionskontrakte an der Eurex Deutschland

Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Eurex Deutschland und Vendoren

Zielgruppen:

Front Office/Trading

Kontakt:

client.services@eurex.com

Verweis auf Rundschreiben:

Eurex-Rundschreiben 070/21, 076/22

Web:

Trade > Eurex PLP

Autorisiert von:

Randolf Roth


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